Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Wahl eines technischen BeigeordnetenZur Vorlage · 07/0490 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0490 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der zum 1. September 2007 vakanten Stelle eines technischen Beigeordneten in der Stadt Gladbeck. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens, das in verschiedenen Fachzeitschriften ausgeschrieben wurde, gingen insgesamt 16 Bewerbungen ein. Nach einer Prüfung der Qualifikationen erfüllten acht Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil nicht.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorauswahl ist vorgesehen, einen Bewerber in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2007 persönlich vorzustellen. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Wahl des Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Bewerbers zum technischen Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Dem gewählten Beigeordneten wird gemäß der Eingruppierungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des in der entsprechenden Verordnung festgelegten Satzes gewährt. Die damit verbundenen Kosten sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits kalkuliert. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist an die Bedingung geknüpft, dass die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung beanstandet wird oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 5I. Neuordnung des Dezernates II II. Besetzung der Stelle einer/eines BeigeordnetenZur Vorlage · 07/0492 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0492 des Organisations- und Personalamtes sieht eine Neuordnung des Dezernates II vor. Der zukünftige Geschäftskreis soll die Aufgabenfelder Familie, Jugend, Soziales, Integration und Schule umfassen. Im Gegenzug soll der Bereich des Finanzwesens aus diesem Dezernat ausgegliedert werden. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, Synergieeffekte zu nutzen und Reibungsverluste zu vermeiden. Für die Aufgaben des Stadtkämmerers ist vorgesehen, künftig einen Laufbahnbeamten zu beauftragen, statt wie bisher einen Beigeordneten zu bestellen.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung der Stelle eines Beigeordneten im Dezernat II, da die aktuelle Wahlzeit zum 14. Mai 2008 endet. Es wird die Entscheidung über eine Wiederwahl des amtierenden Beigeordneten zur Vorlage gemacht. Sollte keine Wiederwahl erfolgen, ist die Stelle gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen auszuschreiben. Die Ausschreibung soll in Fachzeitschriften wie der AKP, der Demokratischen Gemeinde, den Kommunalpolitischen Blättern sowie der Vakanzen-Zeitung veröffentlicht werden. Die Rechtsgrundlage für die Eingruppierung bildet die Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit. Die entsprechenden Personalkosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2008 berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und MigrantenZur Vorlage · 07/0493 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0493 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten. Grundlage der Vorlage ist ein Appell der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen (LAGA NRW), der sich für ein Wahlrecht für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einsetzt.
Der Vorsitzende des Ausländerbeirates der Stadt Gladbeck berichtete in einer Sitzung des Gremiums über diesen Aufruf und verwies auf ähnliche Beschlüsse in den Städten Bonn und Solingen. Der Ausländerbeirat hat daraufhin einstimmig beschlossen, den Rat der Stadt Gladbeck zu bitten, sich gegenüber der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. Eine ausführliche Stellungnahme des Vorsitzenden des Ausländerbeirates wurde der Vorlage beigefügt.
Die Vorlage enthält zudem einen Überblick über das kommunale Wahlrecht im europäischen Ausland sowie aktuelle Zahlen der LAGA NRW, wonach sich zum Zeitpunkt der Erstellung sieben Städte dem Appell angeschlossen haben. Ein Auszug aus der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist ebenfalls als Anlage enthalten. Mit der Entscheidung über den Beschlussentwurf, sich dem Appell der LAGA NRW anzuschließen, sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 07/0483 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0483 des Amtes für kommunale Finanzen betrifft den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den Entwurf der Haushaltssatzung, welcher vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zu.
Der Haushalt für das Jahr 2008 stellt dabei den ersten vollständig doppischen Haushalt der Stadt Gladbeck dar. Ein Hinweis erfolgt zudem auf den Pilotbereich Kultur, der bereits zum 1. Januar 2007 auf die doppische Buchführung umgestellt wurde.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Die Vorlage dient somit der Einleitung des parlamentarischen Beratungsprozesses im Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2004; hier: Erlass einer ÄnderungssatzungZur Vorlage · 07/0472 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist das im September 2007 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz), welches seit Oktober 2007 in Kraft ist.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Zuständigkeit bei Personalentscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen. Während die neue Gemeindeordnung die dienst- und arbeitrechtlichen Entscheidungen dem Bürgermeister zuordnet, sieht die Änderung vor, dass Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Leitern von Organisationseinheiten verändern, weiterhin durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister getroffen werden sollen. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, kann der Rat die Entscheidung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder fällen.
Zudem wird die bisherige Regelung zum Akteneinsichtsrecht für Ausschussvorsitzende in der Hauptsatzung ersatzlos gestrichen, da die neue Gemeindeordnung die Fälle des Akteneinsichtsrechts nun abschließend regelt. Weitere redaktionelle Anpassungen betreffen die korrekte Bezeichnung der Gemeindeordnung sowie die Terminologie von Gremien und Funktionen. Zudem werden Anpassungen zur Betriebssatzung des Zentralen Betriebshofes Gladbeck vorgenommen. Ein Vorschlag einer Ratsfraktion zur Beteiligung politischer Gremien bei Vergaben über 50.000 Euro wird im Rahmen dieser Änderungen mitberücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 13.3.1995, zuletzt geändert am 25.2.2005Zur Vorlage · 07/0471 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0471 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vor. Grundlage für diese Anpassungen ist das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, das sogenannte GO-Reformgesetz, welches der Landtag Nordrhein-Westfalen am 20. September 2007 verabschiedet hat und seit dem 17. Oktober 2007 in Kraft ist.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen sowohl redaktionelle Anpassungen als auch inhaltliche Neuregelungen der Rechtsstellung. Redaktionell werden Bezeichnungen aktualisiert, etwa die Anpassung von „GO NW“ zu „GO NRW“ sowie die Änderung der Bezeichnung „Werksausschuss“ hin zu „Betriebsausschuss“.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Rechtsstellung des Bürgermeisters. Nach der neuen Rechtslage ist der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates. Da die Formulierung „Mitglieder des Rates“ nunmehr das Stimmrecht des Bürgermeisters einschließt, ist eine entsprechende Anpassung des Paragrafen 12 der Geschäftsordnung erforderlich.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderung der Geschäftsordnung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Änderung der Geschäftsordnung vom 13. März 1995, zuletzt geändert am 25. Februar 2005, zu beschließen. Die entsprechenden Änderungen in der Anlage sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Gewährung von Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse an fraktionslose RatsmitgliederZur Vorlage · 07/0418 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0418 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Gewährung von Zuwendungen für die Geschäftsbedürfnisse fraktionsloser Ratsmitglieder in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das am 17. Oktober 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO Reformgesetz) des Landtags Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 56 Absatz 3 dieser neuen Regelung können der Gemeinde fraktionslose Ratsmitglieder Sachmittel und Kommunikationsmittel zur Vorbereitung auf Ratssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann der Rat beschließen, finanzielle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu gewähren, sofern diese die Hälfte des Betrages nicht überschreiten, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhalten würde.
Da im Rathaus keine geeigneten Räumlichkeiten mit entsprechenden Kommunikationsmitteln zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, stattdessen eine finanzielle Ausstattung zu vereinbaren. Um die finanzielle Ausstattung der fraktionslosen Ratsmitglieder an die bestehenden Regelungen für Fraktionen anzupassen, wird eine monatliche Zuwendung in Höhe von 391 Euro vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht der monatlichen Zuwendung pro Ratsmitglied innerhalb einer Fraktion. Für das Jahr 2007 wird aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes eine anteilige Zahlung in Höhe von 971,19 Euro pro fraktionslosem Ratsmitglied vorgesehen. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich auf 9.384 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die monatliche Zuwendung von 391 Euro für fraktionslose Mitglieder beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 70000.968000 - Abkoppelung von Teilflächen vom Mischkanal -Zur Vorlage · 07/0482 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0482 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007. Gegenstand der Maßnahme ist die Abkoppelung von Teilflächen der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule und der Sportanlage an der Enfieldstraße vom Mischkanal. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ und soll neben einem ökologischen Mehrwert auch eine dauerhafte Senkung der Betriebskosten bewirken.
Für die Umsetzung der Arbeiten sind Investitionskosten in Höhe von 315.000 Euro erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt außerplanmäßig gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Die Finanzierung der Kosten wird durch zwei Quellen gedeckt: Zum einen durch Minderausgaben in Höhe von 63.000 Euro im Haushaltsposten für Planungs- und Baukosten des Heisenberg-Gymnasiums, zum anderen durch Mehreinnahmen in Höhe von 252.000 Euro. Letztere resultieren aus einem angekündigten Zuschuss der Emschergenossenschaft, die eine Förderung von 80 Prozent der Investitionskosten in Aussicht gestellt hat.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 20. November 2007 durch die Ersten Beigeordneten getroffen. Die zeitnahe Mittelbereitstellung ist notwendig, um den Beginn der Maßnahme zu ermöglichen und die erste Abschlagszahlung der Emschergenossenschaft für das laufende Jahr abrufen zu können. Die Vorlage liegt dem Rat zur formellen Genehmigung der getroffenen Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 58000.550000 - Sanierung Steganlage Nordpark
- 13Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 61200.935000 - Beschaffung von beweglichem Vermögen -Zur Vorlage · 07/0491 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0491 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007. Hintergrund der Vorlage ist der Bedarf an beweglichem Vermögen im Rahmen der Neuorganisation der Vermessungsabteilung. Durch die Reduzierung der Anzahl der Messgehilfen um zwei Stellen wurde die Anschaffung eines neuen Messgerätes als notwendig eingestuft, um den Fortgang der Messarbeiten sicherzustellen.
Die Dringlichkeitsentscheidung, welche bereits am 27. November 2007 durch die Ersten Beigeordneten getroffen wurde, soll nun durch den Rat bestätigt werden. Der Beschluss sieht vor, für die Haushaltsstelle zur Beschaffung von beweglichem Vermögen einen Betrag in Höhe von 46.800 Euro gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch entsprechende Minderausgaben auf der Haushaltsstelle für Grunderwerb in gleicher Höhe. Die Vorlage wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt und dient der förmlichen Legitimierung der bereits getroffenen Maßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 3 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 07/0480 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 07/0480 eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Diese Aufstellung, die als Liste 3 bezeichnet wird, dient der Information des Rates gemäß den Vorgaben der §§ 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Vorlage umfasst die Dokumentation von Ausgaben, die rechtlich als unerheblich eingestuft sind, jedoch gemäß der gesetzlichen Bestimmungen dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2007 sowie für die Sitzung des Rates am 13. Dezember 2007 vorbereitet. Federführend für das Dokument ist der Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 15Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007Zur Vorlage · 07/0495 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0495 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2007. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Der beantragte Gesamtbetrag für diese Ausgaben und Verpflichtungen beläuft sich auf insgesamt 175.275,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus zwei verschiedenen Positionen zusammen, wobei die erste Zusammenfassung einen Betrag von 100.000,00 Euro und die zweite Zusammenfassung einen Betrag von 75.275,00 Euro ausweist. Die Details zu den einzelnen Posten sowie die entsprechenden Deckungsvorschläge sind den beigefügten Listen der Verwaltung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß den §§ 82 und 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu genehmigen. Die Vorlage wurde durch die zuständige Verwaltung erstellt und zur Entscheidung an die Gremien übermittelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 16Entwässerungsgebührensätze 2008Zur Vorlage · 07/0393 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0393 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2008. Der Gebührenbedarf der Stadtentwässerung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 9.635.362 Euro, was einer Steigerung von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Die Kalkulation weist verschiedene Veränderungen auf. Während die Beiträge an die Emschergenossenschaft um etwa 155.000 Euro gestiegen sind, verringerten sich die Verwaltungskosten sowie die kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals. Zudem werden Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens zur Minderung des Gesamtbedarfs eingesetzt. Die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen stiegen aufgrund einer höheren Anzahl an Bauwerken und einer Erneuerung des Schiebers Nattbach um 110.000 Euro.
Aufgrund rückläufiger Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr ist eine Anpassung des Tarifsatzes vorgesehen. Der Satz pro Kubik Abwasser steigt von 1,57 Euro auf 1,60 Euro. Die Niederschlagswassergebühr bleibt mit 0,68 Euro pro Quadratmeter Fläche unverändert. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen ist eine Senkung des Tarifs von 60,47 Euro auf 58,40 Euro pro Kubikmeter vorgesehen.
Für einen beispielhaften Privathaushalt ergibt sich durch die Anpassung eine jährliche Mehrbelastung von 6,00 Euro. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der Tarifsatzung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 17Realsteuerhebesätze 2008Zur Vorlage · 07/0394 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 07/0394 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung einer Steuerhebesatzsatzung, welche die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer regelt.
Die rechtliche Grundlage für diese Festlegung bilden die entsprechenden Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes. Die Verwaltung strebt die Umsetzung durch eine separate Satzung an, um sicherzustellen, dass bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2008 eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagung vorliegt. Dies soll unabhängig vom laufenden Genehmigungsverfahren für den Etat 2008 gewährleistet sein.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine Veränderung der Hebesätze gegenüber den Vorjahren vorgesehen ist. Der Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2008 zu verabschieden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 18Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld - Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2008 -Zur Vorlage · 07/0457 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0457 des Amtes für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Wochenmärkte der Stadt Gladbeck für das Jahr 2008 vor. Die Verwaltung ermittelte den Gebührenbedarf für das kommende Jahr auf 136.645 Euro. Dieser Wert liegt geringfügig über dem Bedarf des Vorjahres, der bei 135.486 Euro lag.
Grund für die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren ist eine Veränderung der Belegungsstruktur. Während für das Jahr 2007 noch von einer jährlichen Belegung durch Tageserlaubnisinhaber in Höhe von etwa 15.800 laufenden Frontmetern ausgegangen wurde, belaufen sich die aktuellen Feststellungen auf rund 14.000 laufende Frontmeter pro Jahr. Zudem wurde der Rückzug einiger Dauerhändler verzeichnet. Da der Gesamtaufwand auf eine geringere Anzahl an Marktbeschickern verteilt werden muss, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Sätze vor.
Konkret sollen die Gebühren für Dauererlaubnisinhaber von bisher 1,84 Euro auf gerundet 2,08 Euro pro Frontmeter und Tag steigen. Für Tageserlaubnisinhaber wird eine Anpassung von bisher 3,15 Euro auf gerundet 3,40 Euro pro Frontmeter und Tag vorgeschlagen. Die Verwaltung beantragt die Verabschiedung der Dritten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld. Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung wurde vorab mit dem Marktvorstand erörtert. Der Entwurf sieht vor, die Zusammenstellung von Aufwand und Ertrag zu billigen und die Änderungssatzung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 19Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 07/0468 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0468 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, den Entgelten den steigenden Aufwendungen und Kosten Rechnung zu tragen und dem wachsenden Zuschussbedarf der Musikschule entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. Januar 2008 um durchschnittlich 2,2 % zu erhöhen. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 4.950,00 Euro erwartet, die im Haushalt der Musikschule verbucht werden sollen.
Zudem sollen die Angebote Pikkolinchen für zweijährige, Pikkolo für dreijährige sowie die Musikalische Früherziehung für vierjährige Kinder fest in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Diese Unterrichtseinheiten wurden im Vorjahr erprobt. Darüber hinaus sieht die Vorlage eine Änderung des Paragrafen 5 vor, um die Ordnung an geltende gesetzliche Regelungen anzupassen. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der als Anlage beigefügten geänderten Ordnung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 20Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.12.2003Zur Vorlage · 07/0406 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0406 des Amts für Familie, Jugend und Soziales sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vor. Hintergrund der Anpassung ist das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 Hegestraße/Lottenstraße. Da die städtischen Übergangsheime in der Hegestraße 184/184a sowie 184b im Bereich dieses Bebauungsplanes liegen, sollen diese Gebäude zum 31. Dezember 2007 aufgegeben und entwidmet werden, um die geplanten Baumaßnahmen zu ermöglichen.
In der Folge soll die Liste der als öffentliche Einrichtung unterhaltenen Übergangsheime in § 1 Abs. 1 der Satzung angepasst werden. Die Standorte An der Boy 26, Friedenstr. 65/67, Horster Str. 330 und Rentforter Str. 62 verbleiben in der Satzung, während die Objekte in der Hegestraße entfallen. Mit der Änderung der Standorte wird auch der Tarif für die monatlichen Gebühren pro Quadratmeter redaktionell angepasst.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Aufgabe der beiden Übergangsheime jährliche Einsparungen in Höhe von etwa 85.000,00 Euro entstehen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 21Elternbeiträge für den Besuch von KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 07/0494 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0494 befasst sich mit der Neuregelung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Gladbeck. Hintergrund ist die Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes ab August 2008 sowie die Notwendigkeit, nach dem Wegfall des landesseitigen Defizitausgleichs eine neue Grundlage für die Beitragsfestsetzung zu schaffen.
Im Rahmen einer Initiative verschiedener Städte im mittleren Ruhrgebiet wurde ein Entwurf für eine einheitliche Beitragstabelle erarbeitet. Dieser Entwurf sieht neue Altersgruppen und eine Differenzierung nach der wöchentlichen Betreuungszeit vor. Während die bisherige Regelung in Gladbeck primär auf Vormittagsbetreuung basierte, werden künftig Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden berücksichtigt. Bei einer Reduzierung auf 25 Stunden sinkt der Beitrag um ein Sechstel, während eine Ausweitung auf 45 Stunden eine Erhöhung um ein Drittel zur Folge hat.
Die neue Tabelle orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern durch eine soziale Staffelung der Einkommen. Für untere und mittlere Einkommensbereiche sind moderate Steigerungen vorgesehen, während für Höchstbeträge neue Grenzwerte festgelegt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einnahmen in bisheriger Höhe stabil bleiben. Mit dem Beschluss der neuen Elternbeitragssatzung soll die bisherige Regelung vom Juni 2006 zum 31. Juli 2008 aufgehoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 22Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123 Gebiet: Brauckstraße/Heringstraße hier: Realisierung des Projektes durch einen neuen VorhabenträgerZur Vorlage · 07/0413 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0413 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der Realisierung des Projektes „REHA-Zentrum“ im Gebiet Brauckstraße/Heringstraße. Grundlage der Vorlage ist der bereits rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 123.
Nach Gesprächen mit verschiedenen Projektentwicklern hat sich die Planung mit einem potenziellen neuen Vorhabenträger konkretisiert. Das geplante Projekt umfasst die Errichtung eines Pflegeheims, eines medizinischen Therapiezentrums sowie von Betreuten Wohnen. Zur Durchführung des Vorhabens soll eine neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus drei Bauträgern, gegründet werden.
Die Verwaltung sieht vor, einen neuen Durchführungsvertrag abzuschließen. Durch diesen Vertrag übernimmt der neue Vorhabenträger die Verpflichtungen des bisherigen Vorhabenträgers, der Senioren- und REHA-Zentrum Gladbeck Brauckstr. GmbH. Mit dem Abschluss des Vertrages soll die Fortführung des Projekts auf Basis des bestehenden Planungsrechtes sichergestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Realisierung des Projektes durch den neuen Vorhabenträger sowie dem Abschluss des entsprechenden Durchführungsvertrages mit der neuen GbR zustimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 23Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 07/0434 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0434 des Zentralen Betriebshofes sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die Anpassung der Satzung ist notwendig, da sich durch Neuausschreibungen von Entsorgungsleistungen im Kreis Recklinghausen ab dem Jahr 2008 verschiedene Anlieferorte für Abfälle verändern werden.
Zudem sollen die in der Satzung verwendeten abfallrechtlichen Fachbegriffe aktualisiert werden. Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft die Behältergrößen für die grau-gelben Wertstoffbehälter für Verkaufsverpackungen. Hier ist ein Austausch von 80-Liter-Behältern gegen 120-Liter-Behälter vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Ausführungen zu schadstoffhaltigen Abfällen präzisiert werden, um sie an die aktuellen Änderungen in der Logistik der gewerblichen Entsorgung anzupassen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 17. Dezember 2002, zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. Dezember 2005, beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss und im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24Abfallentsorgungsgebühren 2008Zur Vorlage · 07/0435 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0435 des Zentralen Betriebshofs legt die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008 vor. Der ermittelte Gebarfsbedarf für die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung beläuft sich auf 6.740.675 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Senkung des Bedarfs um etwa 3,2 Prozent. Ein Teil dieses Rückgangs wird durch ein vermindertes Behältervolumen kompensiert, da die Anzahl der angemeldeten Abfallbehälter sinkt, was unter anderem auf den Anstieg gebührenfreier Biobehälter zurückzuführen ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2006 in Höhe von 285.011,03 Euro nicht zu verwenden, um die Gebühren im Jahr 2009 stabilisieren zu können. Als Faktoren für die Gebührenentwicklung werden die beabsichtigte Senkung der kreiseinheitlichen Beseitigungsgebühren für Rest- und Bioabfälle, reduzierte Entsorgungskosten für weitere Abfallfraktionen sowie höhere Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier angeführt.
Die Kalkulation basiert auf einer Berechnung nach Behältervolumen. Für die Behältergrößen 60 bis 240 Liter wird eine Grundgebühr von 6,98 Euro pro Behälter festgesetzt. Für Eigenkompostierer ist ein Rabattsatz von 10 Prozent vorgesehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebarfsberechnung zur Kenntnis nehmen, billigen und die beigefügte Tarifsatzung beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 25Friedhofsgebühren 2008Zur Vorlage · 07/0436 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0436 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2008 vor. Laut der Verwaltung können die Gebührentarife für verschiedene Bestattungsformen, einschließlich der Nutzung von Trauerhallen, gesenkt werden. Die Reduzierung der Gebühren bewegt sich in einem Bereich zwischen 4,0
Euro beim Urnen-Reihengrab und 109,00 Euro bei einem zweistelligen Wahlgrab.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für 2008 ist vorgesehen, einen Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2005 in Höhe von 215.132,29 Euro auszugleichen. Die Rücklage aus dem Jahr 2006 in Höhe von 64.129,35 Euro soll hingegen unberührt bleiben, um eine Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2009 zu ermöglichen.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen wird berichtet, dass im Zeitraum von 2005 bis 2007 die Trauerhalle auf dem Friedhof Rentfort saniert wurde. Eine geplante Erneuerung der Stufenanlage im Eingangsbereich wurde zugunsten der Sanierung von Kellerdecken und einer neuen Heizungsanlage zurückgestellt. Zudem besteht Bedarf an einer Erneuerung der Tragschicht des Vorplatzes der Trauerhalle Rentfort sowie an der weiteren Verbesserung der Verbindungswege auf allen Friedhöfen.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2008 für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis nehmen und billigen sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 26Straßenreinigungsgebühren 2008, Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 07/0437 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0437 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Festlegung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2008 sowie der damit einhergehenden Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Die Gebührenbedarfsberechnung für 2008 weist einen Bedarf von 1.068.118 € aus, wobei eine Gebührenausgleichsrücklage aus dem Vorjahr berücksichtigt wurde.
Für Straßen außerhalb der Innenstadt erhöht sich die Gebühr pro laufendem Frontmeter um 0,07 € auf 2,73 €. In bestimmten Bereichen der Innenstadt steigt der Satz pro laufendem Frontmeter und Reinigung von 5,22 € auf 5,45 €. Diese Anpassung resultiert aus einem erhöhten Reinigungsaufwand und der Änderung der Reinigungsintervalle von sechs auf sieben wöchentliche Reinigungen in ausgewählten Straßen, wie etwa dem Marktplatz, dem Willy-Brandt-Platz oder der Hochstraße. Diese Änderung erfolgt auf Basis einer Abstimmung im Innenstadtforum und beinhaltet eine zusätzliche Reinigung am Samstagmorgen.
Die vorgeschlagene Änderung der Satzung umfasst die Neufestlegung der Gebührensätze sowie die Anpassung der Reinigungsintervalle und des Straßenverzeichnisses. Zudem ist eine Klarstellung zum Umfang der Reinigungsverpflichtung vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren beschließt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Integrationsbericht -Zur Vorlage · 07/0477 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 07/0477 einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Integrationsberichts durch die Verwaltung vorsieht. Mit der Vorlage wird die Notwendigkeit einer Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen zur Förderung des Zusammenlebens verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Stadt begründet. Ein solcher Bericht soll als Grundlage für künftige Schritte dienen und die bereits durchgeführten Aktivitäten dokumentieren.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung diesen Bericht erarbeitet und die entsprechende Vorlage auf die Tagesordnungen des Haupt- und Finanzausschusses für die Sitzung am 10. Dezember 2007 sowie des Rates für die Sitzung am 13. Dezember 2007 setzt. Die Fraktion hält fest, dass die Erarbeitung einer Bilanz über die bisherigen Bemühungen im Integrationsprozess für die weitere Stadtentwicklung von Nutzen ist. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird sich nach der Beratung und dem Vortrag der Vorlage vorbehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 28Dringlichkeitsantrag gem. § 48 I Satz 5 GO NW hier: neue Gewerbeansiedlung in Brauck (Bordell)Zur Vorlage · 07/0498 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags beantragt, die geplante Ansiedlung eines Bordells im Bereich des Gewerbegebiets Brauck auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen. Grundlage des Antrags ist ein bereits bei der Verwaltung vorliegender Bauantrag für ein Unternehmen dieser Art. Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass eine Erteilung der Erlaubnis bei Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzungen nicht zu verhindern sei.
Die Ratsfraktion führt an, dass gegen das Projekt Vorbehalte seitens der Anwohner sowie weiterer Bewohner aus Brauck und Gladbeck bestehen. Der Antrag fordert, dass die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die Anwohner sowie die Folgen für das Image des Gewerbegebiets und des Stadtteils Brauck eingehend geprüft werden. Als mögliche Auswirkungen werden unter anderem die Bildung eines kriminellen Umfeldes, Lärmbelästigung sowie Veränderungen durch zunehmenden Kfz-Verkehr angeführt.
Zudem wird die Einbeziehung nicht-juristischer Belange der Bürger in die Prüfung und Erörterung durch die Ratsgremien gefordert. Die Dringlichkeit des Antrags wird mit dem aktuellen Stand des Verwaltungsverfahrens begründet. Ein Beschlussentwurf wurde für die Sitzung noch vorbehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 30Mitteilungen des Bürgermeisters
- 31Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 32Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 33Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 34Wiederwahl eines Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 35Wirtschaftsplan 2008nicht öffentlich
- 36Investitionsliste ZBG 2008nicht öffentlich
- 37Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 38Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich