Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0434 des Zentralen Betriebshofes sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die Anpassung der Satzung ist notwendig, da sich durch Neuausschreibungen von Entsorgungsleistungen im Kreis Recklinghausen ab dem Jahr 2008 verschiedene Anlieferorte für Abfälle verändern werden.
Zudem sollen die in der Satzung verwendeten abfallrechtlichen Fachbegriffe aktualisiert werden. Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft die Behältergrößen für die grau-gelben Wertstoffbehälter für Verkaufsverpackungen. Hier ist ein Austausch von 80-Liter-Behältern gegen 120-Liter-Behälter vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Ausführungen zu schadstoffhaltigen Abfällen präzisiert werden, um sie an die aktuellen Änderungen in der Logistik der gewerblichen Entsorgung anzupassen.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vom 17. Dezember 2002, zuletzt geändert durch die Satzung vom 20. Dezember 2005, beschließt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss und im Rat vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss/ZBG
- Friedhofsgebühren 2008 13.11.2007
- Straßenreinigungsgebühren 2008, Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung 13.11.2007
- Abfallentsorgungsgebühren 2008 13.11.2007
- Holzeinschlagarbeiten Winter 2007/2008 13.11.2007
- Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2007 16.08.2007
- Gefährdungsmanagement des ZBG 16.08.2007