Dringlichkeitsantrag gem. § 48 I Satz 5 GO NW hier: neue Gewerbeansiedlung in Brauck (Bordell)
✦ KI-Zusammenfassung
Die DKP-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags beantragt, die geplante Ansiedlung eines Bordells im Bereich des Gewerbegebiets Brauck auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu setzen. Grundlage des Antrags ist ein bereits bei der Verwaltung vorliegender Bauantrag für ein Unternehmen dieser Art. Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass eine Erteilung der Erlaubnis bei Vorliegen der baurechtlichen Voraussetzungen nicht zu verhindern sei.
Die Ratsfraktion führt an, dass gegen das Projekt Vorbehalte seitens der Anwohner sowie weiterer Bewohner aus Brauck und Gladbeck bestehen. Der Antrag fordert, dass die Auswirkungen auf die Stadtentwicklung und die Anwohner sowie die Folgen für das Image des Gewerbegebiets und des Stadtteils Brauck eingehend geprüft werden. Als mögliche Auswirkungen werden unter anderem die Bildung eines kriminellen Umfeldes, Lärmbelästigung sowie Veränderungen durch zunehmenden Kfz-Verkehr angeführt.
Zudem wird die Einbeziehung nicht-juristischer Belange der Bürger in die Prüfung und Erörterung durch die Ratsgremien gefordert. Die Dringlichkeit des Antrags wird mit dem aktuellen Stand des Verwaltungsverfahrens begründet. Ein Beschlussentwurf wurde für die Sitzung noch vorbehalten.
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