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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2008

07/0435 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0435 des Zentralen Betriebshofs legt die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2008 vor. Der ermittelte Gebarfsbedarf für die kostenrechnende Einrichtung Abfallentsorgung beläuft sich auf 6.740.675 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Senkung des Bedarfs um etwa 3,2 Prozent. Ein Teil dieses Rückgangs wird durch ein vermindertes Behältervolumen kompensiert, da die Anzahl der angemeldeten Abfallbehälter sinkt, was unter anderem auf den Anstieg gebührenfreier Biobehälter zurückzuführen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2006 in Höhe von 285.011,03 Euro nicht zu verwenden, um die Gebühren im Jahr 2009 stabilisieren zu können. Als Faktoren für die Gebührenentwicklung werden die beabsichtigte Senkung der kreiseinheitlichen Beseitigungsgebühren für Rest- und Bioabfälle, reduzierte Entsorgungskosten für weitere Abfallfraktionen sowie höhere Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier angeführt.

Die Kalkulation basiert auf einer Berechnung nach Behältervolumen. Für die Behältergrößen 60 bis 240 Liter wird eine Grundgebühr von 6,98 Euro pro Behälter festgesetzt. Für Eigenkompostierer ist ein Rabattsatz von 10 Prozent vorgesehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebarfsberechnung zur Kenntnis nehmen, billigen und die beigefügte Tarifsatzung beschließen.

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