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Beschlussvorlage

Gewährung von Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse an fraktionslose Ratsmitglieder

07/0418 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0418 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Gewährung von Zuwendungen für die Geschäftsbedürfnisse fraktionsloser Ratsmitglieder in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das am 17. Oktober 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO Reformgesetz) des Landtags Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 56 Absatz 3 dieser neuen Regelung können der Gemeinde fraktionslose Ratsmitglieder Sachmittel und Kommunikationsmittel zur Vorbereitung auf Ratssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann der Rat beschließen, finanzielle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu gewähren, sofern diese die Hälfte des Betrages nicht überschreiten, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhalten würde.

Da im Rathaus keine geeigneten Räumlichkeiten mit entsprechenden Kommunikationsmitteln zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, stattdessen eine finanzielle Ausstattung zu vereinbaren. Um die finanzielle Ausstattung der fraktionslosen Ratsmitglieder an die bestehenden Regelungen für Fraktionen anzupassen, wird eine monatliche Zuwendung in Höhe von 391 Euro vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht der monatlichen Zuwendung pro Ratsmitglied innerhalb einer Fraktion. Für das Jahr 2007 wird aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes eine anteilige Zahlung in Höhe von 971,19 Euro pro fraktionslosem Ratsmitglied vorgesehen. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich auf 9.384 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die monatliche Zuwendung von 391 Euro für fraktionslose Mitglieder beschließt.

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