Gewährung von Zuwendungen für Geschäftsbedürfnisse an fraktionslose Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0418 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Gewährung von Zuwendungen für die Geschäftsbedürfnisse fraktionsloser Ratsmitglieder in Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das am 17. Oktober 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO Reformgesetz) des Landtags Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 56 Absatz 3 dieser neuen Regelung können der Gemeinde fraktionslose Ratsmitglieder Sachmittel und Kommunikationsmittel zur Vorbereitung auf Ratssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Alternativ kann der Rat beschließen, finanzielle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu gewähren, sofern diese die Hälfte des Betrages nicht überschreiten, den eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhalten würde.
Da im Rathaus keine geeigneten Räumlichkeiten mit entsprechenden Kommunikationsmitteln zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, stattdessen eine finanzielle Ausstattung zu vereinbaren. Um die finanzielle Ausstattung der fraktionslosen Ratsmitglieder an die bestehenden Regelungen für Fraktionen anzupassen, wird eine monatliche Zuwendung in Höhe von 391 Euro vorgeschlagen. Dieser Betrag entspricht der monatlichen Zuwendung pro Ratsmitglied innerhalb einer Fraktion. Für das Jahr 2007 wird aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes eine anteilige Zahlung in Höhe von 971,19 Euro pro fraktionslosem Ratsmitglied vorgesehen. Die jährlichen Auswirkungen auf den Haushalt belaufen sich auf 9.384 Euro. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die monatliche Zuwendung von 391 Euro für fraktionslose Mitglieder beschließt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.12.2003 05.11.2007
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 123 Gebiet: Brauckstraße/Heringstraße hier: Realisierung des Projektes durch einen neuen Vorhabenträger 05.11.2007
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld - Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2008 - 14.11.2007
- Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2004; hier: Erlass einer Änderungssatzung 22.11.2007
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Integrationsbericht - 22.11.2007
- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 13.3.1995, zuletzt geändert am 25.2.2005 22.11.2007