Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2004; hier: Erlass einer Änderungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist das im September 2007 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (GO-Reformgesetz), welches seit Oktober 2007 in Kraft ist.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Zuständigkeit bei Personalentscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen. Während die neue Gemeindeordnung die dienst- und arbeitrechtlichen Entscheidungen dem Bürgermeister zuordnet, sieht die Änderung vor, dass Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis von Leitern von Organisationseinheiten verändern, weiterhin durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister getroffen werden sollen. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, kann der Rat die Entscheidung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder fällen.
Zudem wird die bisherige Regelung zum Akteneinsichtsrecht für Ausschussvorsitzende in der Hauptsatzung ersatzlos gestrichen, da die neue Gemeindeordnung die Fälle des Akteneinsichtsrechts nun abschließend regelt. Weitere redaktionelle Anpassungen betreffen die korrekte Bezeichnung der Gemeindeordnung sowie die Terminologie von Gremien und Funktionen. Zudem werden Anpassungen zur Betriebssatzung des Zentralen Betriebshofes Gladbeck vorgenommen. Ein Vorschlag einer Ratsfraktion zur Beteiligung politischer Gremien bei Vergaben über 50.000 Euro wird im Rahmen dieser Änderungen mitberücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage werden nicht erwartet.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 3 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 22.11.2007
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 70000.968000 - Abkoppelung von Teilflächen vom Mischkanal - 22.11.2007
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Integrationsbericht - 22.11.2007
- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 13.3.1995, zuletzt geändert am 25.2.2005 22.11.2007
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 23.11.2007
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 61200.935000 - Beschaffung von beweglichem Vermögen - 26.11.2007