Realsteuerhebesätze 2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 07/0394 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Verabschiedung einer Steuerhebesatzsatzung, welche die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer regelt.
Die rechtliche Grundlage für diese Festlegung bilden die entsprechenden Bestimmungen des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes. Die Verwaltung strebt die Umsetzung durch eine separate Satzung an, um sicherzustellen, dass bereits zu Beginn des Haushaltsjahres 2008 eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage für die Steuerveranlagung vorliegt. Dies soll unabhängig vom laufenden Genehmigungsverfahren für den Etat 2008 gewährleistet sein.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass keine Veränderung der Hebesätze gegenüber den Vorjahren vorgesehen ist. Der Beschlussentwurf sieht vor, die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2008 zu verabschieden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zustimmung zur Leistung von über-/ausßerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 22.10.2007
- Entwässerungsgebührensätze 2008 22.10.2007
- Änderung von Ausschussbesetzungen; - BIG-Ratsfraktion - 18.10.2007
- Änderung einer Ausschussbesetzung; - Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - 11.10.2007
- Änderung von Ausschussbesetzungen; - SPD-Ratsfraktion - 11.10.2007
- Änderung von Ausschussbesetzungen; - DKP-Ratsfraktion - 10.10.2007