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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld - Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2008 -

07/0457 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0457 des Amtes für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für die Wochenmärkte der Stadt Gladbeck für das Jahr 2008 vor. Die Verwaltung ermittelte den Gebührenbedarf für das kommende Jahr auf 136.645 Euro. Dieser Wert liegt geringfügig über dem Bedarf des Vorjahres, der bei 135.486 Euro lag.

Grund für die vorgeschlagene Anpassung der Gebühren ist eine Veränderung der Belegungsstruktur. Während für das Jahr 2007 noch von einer jährlichen Belegung durch Tageserlaubnisinhaber in Höhe von etwa 15.800 laufenden Frontmetern ausgegangen wurde, belaufen sich die aktuellen Feststellungen auf rund 14.000 laufende Frontmeter pro Jahr. Zudem wurde der Rückzug einiger Dauerhändler verzeichnet. Da der Gesamtaufwand auf eine geringere Anzahl an Marktbeschickern verteilt werden muss, schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Sätze vor.

Konkret sollen die Gebühren für Dauererlaubnisinhaber von bisher 1,84 Euro auf gerundet 2,08 Euro pro Frontmeter und Tag steigen. Für Tageserlaubnisinhaber wird eine Anpassung von bisher 3,15 Euro auf gerundet 3,40 Euro pro Frontmeter und Tag vorgeschlagen. Die Verwaltung beantragt die Verabschiedung der Dritten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld. Die Notwendigkeit der Gebührenerhöhung wurde vorab mit dem Marktvorstand erörtert. Der Entwurf sieht vor, die Zusammenstellung von Aufwand und Ertrag zu billigen und die Änderungssatzung zu beschließen.

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