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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.12.2003

07/0406 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0406 des Amts für Familie, Jugend und Soziales sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vor. Hintergrund der Anpassung ist das laufende Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 139 Hegestraße/Lottenstraße. Da die städtischen Übergangsheime in der Hegestraße 184/184a sowie 184b im Bereich dieses Bebauungsplanes liegen, sollen diese Gebäude zum 31. Dezember 2007 aufgegeben und entwidmet werden, um die geplanten Baumaßnahmen zu ermöglichen.

In der Folge soll die Liste der als öffentliche Einrichtung unterhaltenen Übergangsheime in § 1 Abs. 1 der Satzung angepasst werden. Die Standorte An der Boy 26, Friedenstr. 65/67, Horster Str. 330 und Rentforter Str. 62 verbleiben in der Satzung, während die Objekte in der Hegestraße entfallen. Mit der Änderung der Standorte wird auch der Tarif für die monatlichen Gebühren pro Quadratmeter redaktionell angepasst.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Aufgabe der beiden Übergangsheime jährliche Einsparungen in Höhe von etwa 85.000,00 Euro entstehen. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Änderungssatzung zu beschließen.

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