Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0483 des Amtes für kommunale Finanzen betrifft den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den Entwurf der Haushaltssatzung, welcher vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zu.
Der Haushalt für das Jahr 2008 stellt dabei den ersten vollständig doppischen Haushalt der Stadt Gladbeck dar. Ein Hinweis erfolgt zudem auf den Pilotbereich Kultur, der bereits zum 1. Januar 2007 auf die doppische Buchführung umgestellt wurde.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Die Vorlage dient somit der Einleitung des parlamentarischen Beratungsprozesses im Rat.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 3 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 22.11.2007
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- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vom 13.3.1995, zuletzt geändert am 25.2.2005 22.11.2007
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion - Integrationsbericht - 22.11.2007
- Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.12.2004; hier: Erlass einer Änderungssatzung 22.11.2007
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 82 und 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2007; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 61200.935000 - Beschaffung von beweglichem Vermögen - 26.11.2007