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Beschlussvorlage

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2008 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW

07/0483 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0483 des Amtes für kommunale Finanzen betrifft den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2008. Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen leitet der Bürgermeister den Entwurf der Haushaltssatzung, welcher vom Stadtkämmerer aufgestellt und bestätigt wurde, dem Rat zu.

Der Haushalt für das Jahr 2008 stellt dabei den ersten vollständig doppischen Haushalt der Stadt Gladbeck dar. Ein Hinweis erfolgt zudem auf den Pilotbereich Kultur, der bereits zum 1. Januar 2007 auf die doppische Buchführung umgestellt wurde.

Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2008 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und der anschließenden Beschlussfassung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten. Die Vorlage dient somit der Einleitung des parlamentarischen Beratungsprozesses im Rat.

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