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Beschlussvorlage

Wahl eines technischen Beigeordneten

07/0490 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0490 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Neubesetzung der zum 1. September 2007 vakanten Stelle eines technischen Beigeordneten in der Stadt Gladbeck. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens, das in verschiedenen Fachzeitschriften ausgeschrieben wurde, gingen insgesamt 16 Bewerbungen ein. Nach einer Prüfung der Qualifikationen erfüllten acht Bewerber die gesetzlichen Voraussetzungen sowie das Anforderungsprofil nicht.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorauswahl ist vorgesehen, einen Bewerber in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2007 persönlich vorzustellen. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Wahl des Beigeordneten zuständig, wobei die Amtszeit acht Jahre beträgt.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Bewerbers zum technischen Beigeordneten in die Besoldungsgruppe B 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vor. Dem gewählten Beigeordneten wird gemäß der Eingruppierungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 33 1/3 Prozent des in der entsprechenden Verordnung festgelegten Satzes gewährt. Die damit verbundenen Kosten sind im Haushalt der Stadt Gladbeck bereits kalkuliert. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde ist an die Bedingung geknüpft, dass die Wahl nicht innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung beanstandet wird oder eine gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung vorliegt.

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