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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2008

07/0393 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0393 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2008. Der Gebührenbedarf der Stadtentwässerung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 9.635.362 Euro, was einer Steigerung von 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Kalkulation weist verschiedene Veränderungen auf. Während die Beiträge an die Emschergenossenschaft um etwa 155.000 Euro gestiegen sind, verringerten sich die Verwaltungskosten sowie die kalkulatorische Verzinsung des Anlagenkapitals. Zudem werden Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens zur Minderung des Gesamtbedarfs eingesetzt. Die Kosten für die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen stiegen aufgrund einer höheren Anzahl an Bauwerken und einer Erneuerung des Schiebers Nattbach um 110.000 Euro.

Aufgrund rückläufiger Wassermengen bei der Schmutzwassergebühr ist eine Anpassung des Tarifsatzes vorgesehen. Der Satz pro Kubik Abwasser steigt von 1,57 Euro auf 1,60 Euro. Die Niederschlagswassergebühr bleibt mit 0,68 Euro pro Quadratmeter Fläche unverändert. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen ist eine Senkung des Tarifs von 60,47 Euro auf 58,40 Euro pro Kubikmeter vorgesehen.

Für einen beispielhaften Privathaushalt ergibt sich durch die Anpassung eine jährliche Mehrbelastung von 6,00 Euro. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der Tarifsatzung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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