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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 26.03.2026
- 4.1Änderungen von Ausschussbesetzungen - BiG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach der Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten und der anschließenden Bildung der Ratsfraktion BiG sowie der Ratsgruppe Neue Demokraten liegt dem Rat ein Vorschlag zur Änderung der Ausschussbesetzungen vor. Da Mitglieder der neuen Fraktionsstrukturen ihre Mandate in den Ausschüssen für Schule, Wirtschaftsförderung und Grundstück sowie im Kulturausschuss niedergelegt haben, sind personelle Anpassungen in mehreren Gremien vorgesehen.
Die BiG-Ratsfraktion schlägt vor, die Zusammensetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG, des Wahlausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie zu verändern. Im Wahlausschuss sollen sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied neu besetzt werden. Für den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr/Betriebsausschuss ZBG ist eine Änderung der stellvertretenden Besetzung vorgesehen. Des Weiteren sind Neubesetzungen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss geplant. Im Schulausschuss soll ein ordentliches Mitglied ersetzt werden, während für den Kulturausschuss die Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds vorgeschlagen wird.
Die Neubesetzungen sollen die durch die veränderte Fraktionsstruktur entstandenen Vakanzen schließen. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen sowie keine wesentliche Klimarelevanz auf.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 4.2Änderungen von Ausschussbesetzungen - AfD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0307 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seinen Mandaten in den Ausschüssen des Rates der Stadt Gladbeck.
Der Entwurf sieht vor, die Zusammensetzung des Schulausschusses anzupassen. Durch die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds ändert sich die Struktur des Gremiums dahingehend, dass die Anzahl der sachkundigen Bürger unter den stellvertretenden Mitgliedern von drei auf vier steigt. Die Anzahl der ordentlichen Ratsmitglieder bleibt bei acht.
Zudem werden personelle Nachbesetzungen für den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit sowie für den Sportausschuss vorgeschlagen. In beiden Gremien sollen neue stellvertretende Mitglieder gewählt werden, um die Positionen der ausgeschiedenen Ratsmitglieder zu besetzen. Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahl gemäß der Gemeindeordnung NRW.
Durch diese personellen Veränderungen im Ausschusswesen entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 4.3Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 26/0326 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 26/0326 eine Änderung der Besetzung des Kulturausschusses beantragt. Grund für den Antrag ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus seinem Mandat in diesem Ausschuss. Die Fraktion schlägt vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachzuwählen.
Mit dieser personellen Neuerung verändert sich die Struktur des Kulturausschusses. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus dem Rat erhöht sich von acht auf neun, während die Anzahl der sachkundigen Bürger in der ordentlichen Mitgliedschaft von sieben auf sechs sinkt. Die Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder bleibt mit elf Ratsmitgliedern und vier sachkundigen Bürgern unverändert.
Der Beschlussentwurf stützt sich auf die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung NRW zur Nachbesetzung von Ausschüssen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die vorgeschlagene Änderung keine Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor. Der Antrag wurde im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten und steht zur Entscheidung im Rat anberaumt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 5Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Zur Vorlage · 26/0292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die neu gegründete Ratsgruppe „Neue Demokraten“ hat die Bestellung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen beantragt. Grundlage für diesen Antrag ist die Gemeindeordnung NRW, welche es Fraktionen oder Ratsgruppen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ermöglicht, Personen mit beratender Stimme zu benennen.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied der Ratsgruppe als ordentliches beratendes Mitglied im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu bestellen. Ein weiteres Ratsmitglied der Gruppe soll beratende Mitgliedschaften im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erhalten.
Die personellen Ergänzungen sollen die Mitwirkung der neu formierten Gruppe in den entsprechenden Gremien sicherstellen. Für die vorgeschlagenen Besetzungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung verbunden. Die Vorlage dient der Entscheidung im Rat sowie der Vorberatung im zuständigen Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 6Auflösung und Neubildung des WahlausschussesZur Vorlage · 26/0305 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer veränderten Fraktionsstruktur im Rat der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Auflösung und Neubildung des Wahlausschusses vor. Hintergrund ist die Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten zum 6. Mai 2026, woraus die neuen Fraktionen BiG und Neue Demokraten hervorgingen.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist eine Anpassung von Ausschüssen erforderlich, wenn die Kräfteverhältnisse im Rat wesentlich verändert werden und dies die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren beeinflusst. Eine Neuberechnung für den zehnköpfigen Wahlausschuss zeigt, dass die CDU-Fraktion einen Sitz verliert, während die Verteilung der übrigen Mandate auf die anderen Fraktionen und Gruppen keine Änderungen in der Sitzzuteilung zur Folge hat.
Der Entwurf sieht vor, den bisherigen Wahlausschuss aufzulösen und neu zu besetzen. Der Ausschuss übernimmt Aufgaben wie die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke sowie die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Vorsitzende des Ausschusses ist die Wahlleiterin, welche durch die Bürgermeisterin ausgeübt wird. Der Ausschuss besteht aus Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretungen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 7Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 26/0306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund der Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten zum 6. Mai 2026 und der anschließenden Bildung der Ratsfraktionen BiG sowie Neue Demokraten liegt eine Veränderung der Kräfteverhältnisse im Rat vor. Um den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu wahren, wird die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beantragt.
Eine Neuberechnung der Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ergibt für den siebenköpfigen Ausschuss eine Änderung der Zusammensetzung. Die SPD-Ratsfraktion erhält durch die neue Struktur einen zusätzlichen Sitz, sodass sich die Besetzung aus drei Sitzen für die SPD, zwei Sitzen für die CDU und einem Sitz für die AfD zusammensetzt.
Der Beschlussentwurf sieht zudem Regelungen für die Vertretung von Ausschussmitgliedern vor. Sollten weder die direkt bestellten Mitglieder noch deren Stellvertretungen an den Sitzungen teilnehmen können, wird eine weitere Vertretung durch Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge vorgeschlagen. Der Ausschuss setzt sich gemäß der Hauptsatzung weiterhin aus 14 direkt gewählten Mitgliedern der Migrantenvertretung und sieben vom Rat bestellten Ratsmitgliedern zusammen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 8.1Antrag gem. § 58 Abs. 5 Satz 8 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 67 Abs. 4 GO NRW - Abwahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie -
- 8.2Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 26/0304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0304 befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Im Rahmen der Sitzung vom 20. November 2025 wurden die Ausschussvorsitze unter den Fraktionen verteilt. Ein zuvor von der AfD-Ratsfraktion vorgeschlagener stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses ist der Fraktion am 9. Februar 2026 nicht mehr angehörig.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung bestimmt die Fraktion, der das Ratsmitglied angehörte, im Falle eines Ausscheidens einen Nachfolger für die Position. Ein förmlicher Ratsbeschluss ist hierfür zwar nicht notwendig, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen. Die AfD-Ratsfraktion hat nun ein neues Ratsmitglied als stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass diese Bestimmung im Rat zur Kenntnis genommen wird. Durch die personelle Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 9Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 26/0324 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2025 und zum Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck behandelt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Organe der Sparkasse. Der geprüfte Abschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von rund 976 Millionen Euro aus.
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 203.701,66 Euro ermittelt. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse einzustellen, sodass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2026 war auf Grundlage früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 147.250 Euro veranschlagt.
Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt, den Organen der Stadtsparkasse die Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage beschließt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 10Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027Zur Vorlage · 26/0322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Vorfeld der Landtagswahl am 25. April 2027 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Diese Ausschüsse sind unter anderem für die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig. Das Stadtgebiet Gladbecks ist dabei auf zwei Wahlkreise verteilt: den Wahlkreis 73, der Teile von Gelsenkirchen umfasst, und den Wahlkreis 75, der Teile von Bottrop einschließt.
Für den Wahlkreis 75 hat die Kreiswahlleitung der Stadt Bottrop die Entsendung eines Beisitzers sowie einer Stellvertretung durch den Rat der Stadt Gladbeck angefordert. Die Berechnung der Vertretungsberechtigung basiert auf dem Anteil der Wahlberechtigten in den zugehörigen Stadtteilen Gladbecks. Bezüglich des Wahlkreises 73 teilte die Stadt Gelsenkirchen mit, dass die Besetzung dort erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.
Nach einer Anhörung der Fraktionen liegt der Verwaltung ein Vorschlag der SPD-Fraktion für die Vertretung im Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 75 vor. Der Rat soll über die Entsendung eines Beisitzers und einer Stellvertretung aus der SPD-Fraktion entscheiden. Mit dieser Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 11Beteiligung an der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) hier: Zuführung von EigenkapitalZur Vorlage · 26/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck wird über eine Zuzahlung der Gesellschafter an die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) beraten. Insgesamt ist eine Zuführung von Eigenkapital in Höhe von 24 Millionen Euro vorgesehen, die sich entsprechend der Beteiligungsquoten aus den Beiträgen der Städte Bottrop und Gladbeck, der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH sowie der Westenergie AG zusammensetzt. Der Anteil der Stadt Gladbeck beläuft sich auf 4.008.000 Euro. Durch diese Maßnahme soll die Eigenkapitalquote der ELE von derzeit rund 7 Prozent auf etwa 19 Prozent angehoben werden.
Die Begründung für die Kapitalzuführung liegt in den hohen Investitionsanforderungen im Bereich der Wärmewende, der Elektromobilität sowie des Ausbaus der Strom- und Gasnetze. Zudem sollen durch die Stärkung des Eigenkapitals die Liquidität für den Rückbau von Gasnetzen gesichert und die Konditionen für die Besicherung von Geschäftsaktivitäten verbessert werden. Laut vorliegendem Dokument ist die aktuelle Kapitalausstattung nicht ausreichend, um künftige Investitionsvorhaben zu bewältigen oder die Kapitalmarktfähigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital sicherzustellen.
Die Finanzierung des Gladbecker Anteils soll über einen Investitionskredit erfolgen. Dabei wird im ersten Jahr mit Zinsbelastungen zwischen 135.000 und 170.000 Euro gerechnet, während der erwartete jährliche Ausschüttungsertrag bei 4.008.000 Euro liegt. Die Kapitalzuführung selbst ist ergebnisneutral, da es sich um eine reine Vermögensübertragung in das Eigenkapital der Gesellschaft handelt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 12Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung hier: Kooperationsgesellschaft mit der Austrian Real Estate (ARE)Zur Vorlage · 26/0309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Gründung einer Kooperationsgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemeinsam mit der Austrian Real Estate (ARE). Ziel dieses Vorhabens ist es, den Investitionsbedarf im Immobilienbereich der Stadt, etwa bei Schulneubauten, der Feuerwehr oder dem Zentralen Betriebshof, umzusetzen. Die geplante Managementgesellschaft soll zu gleichen Teilen von der Stadt Gladbeck und der ARE getragen werden und primär die Projektvorbereitung für Bauvorhaben übernehmen.
Durch die Ausgestaltung als Inhouse-Gesellschaft nach den Vorgaben des Vergaberechts sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Projektvorbereitung ohne Ausschreibungsverfahren beauftragt werden kann. Dabei ist vorgesehen, dass die Stadt Gladbeck die Gestaltungshoheit behält und die öffentlichen Interessen im Vordergrund stehen. Die eigentlichen Planungs- und Bauleistungen werden weiterhin wettbewerblich vergeben. Als erstes konkretes Vorhaben ist der Neubau einer Sportanlage an der Enfieldstraße vorgesehen.
Die Verwaltung bereitet die Gründung der Gesellschaft für das Jahr 2026 vor. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf zur Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wird im Rat der Stadt Gladbeck in der Sitzung am 24. September 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 13NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verwendung der FörderungZur Vorlage · 26/0323 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Verwendung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Für die Stadt wurde eine pauschale Zuwendung in Höhe von 35.185.524,31 Euro bewilligt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die im Rahmen der Strategie „Zukunft Gladbeck 2035“ erarbeitet wurden. Die Verteilung der Fördermittel orientiert sich an festgelegten Quoten: 50 Prozent sind für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen, 20 Prozent fließen in die Sanierung von Liegenschaften sowie in Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, und die verbleibenden 30 Prozent sind für Bereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit reserviert.
Die Förderung gilt für Sachinvestitionen über 50.000 Euro pro Einzelmaßnahme, deren Vertragsabschlüsse nach dem 1. Januar 2025 erfolgt sind. Die Projekte müssen bis spätestens Ende 2036 angemeldet und die Durchführung bis Ende 2042 abgeschlossen sein, wobei die Mittel bis Ende 2043 abgerufen werden müssen. Bei der Projektauswahl wurden Kriterien wie der Reifegrad der Planung, die Übereinstimmung mit politischen Schwerpunkten sowie die Vermeidung von Kreditaufnahmen berücksichtigt. Während die Zuwendung den städtischen Eigenanteil an den Investitionen reduziert und zur Entlastung des Haushalts beitragen kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass entstehende Folgekosten nicht durch die Förderung abgedeckt sind.
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Hauptdokument|20260617151800-0|20260617151814-0|20260617151822-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 14Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 26/0317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0317 befasst sich mit der Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2026. Den Unterlagen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen zufolge belaufen sich die geplanten Auszahlungen im investiven Finanzplan auf insgesamt 41.645 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die in der entsprechenden Liste aufgeführten Mittelbereitstellungen gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigt werden. In Bezug auf die Klimarelevanz wird in der Vorlage festgehalten, dass keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind und somit weder eine negative noch eine positive Klimawirkung vorliegt. Eine Durchführung einer Alternativenprüfung war aufgrund dieser Einschätzung nicht erforderlich. Die Entscheidung über diese Vorlage ist im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 15Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025Zur Vorlage · 26/0316 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 26/0316 wird dem Rat eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Die zuständige Fachabteilung hat hierzu eine Übersicht erstellt, die im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss behandelt wird. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat diese Zusammenstellung der Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine weiteren Folgen durch diesen Vorgang vermerkt. Zudem wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Vorlage keine wesentliche Klimarelevanz aufweist, wodurch eine Durchführung einer Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 16Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2026 anlässlich des AppeltatenfestesZur Vorlage · 26/0249 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0249 den Erlass einer Verordnung zur Sonntagsöffnung in Gladbeck für September 2026 beantragt. Hintergrund des Antrags der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. ist die geplante Öffnung von Verkaufsstellen am 6. September 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr anlässlich des Appeltatenfestes.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW haben die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und die katholische Kirche keine Einwände gegen die geplante Öffnung erhoben. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die Öffnung hingegen ab und verwies in ihrer Stellungnahme auf die geltende Rechtsprechung bezüglich der Notwendigkeit eines besonderen Anlasses.
Die zuständige Fachabteilung bewertet das Vorhaben als rechtmäßig, da ein öffentliches Interesse durch den Zusammenhang mit dem Appeltatenfest gegeben ist. Die geplante Öffnung beschränkt sich dabei auf Bereiche, die unmittelbar an die Veranstaltungsflächen angrenzen und von der Ausstrahlung des Festes erfasst werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die entsprechende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für den genannten Zeitraum zu beschließen.
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Hauptdokument|20260603091359-0|20260603091403-0|20260603091406-0|20260603091409-0|20260603091420-0|20260611110452-0|20260603092507-0|20260603090159-0|20260603090202-0|20260603090209-0|20260603090213-0|20260603091350-0|20260603091352-0|20260603091355-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 29.06.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses
- 17Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck (Sondernutzungssatzung)Zur Vorlage · 26/0252 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vorgelegt. Die Beschlussvorlage sieht vor, die bestehenden Regelungen, deren Kern auf das Jahr 1993 zurückgeht, an aktuelle rechtliche Entwicklungen und veränderte Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzupassen.
Die Neufassung beinhaltet inhaltliche Anpassungen bei der Erlaubnispflicht, wobei unter anderem kurzfristige Materiallagerungen am Tag der Lieferung künftig als erlaubnisfreie Sondernutzung eingestuft werden sollen. Für Veranstaltungen werden verbindliche Antragsfristen festgelegt, um die Abstimmung mit Fachämtern zu ermöglichen, wobei Ausnahmeregelungen für unvorhersehbare Situationen bestehen bleiben. Zudem erhält die Verwaltung durch die Möglichkeit des Widerrufs von Erlaubnissen bei nicht gezahlten Gebühren sowie die Einführung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Neue Regelungen betreffen zudem Plakatierungen, Werbeanlagen und die Wahlsichtwerbung.
Im Bereich der Gebühren werden die Sätze an die aktuelle Kosten- und Verwaltungsentwicklung angepasst. Dies umfasst eine Erhöhung der Mindestgebühr sowie eine Anpassung der Erstattungsgrenzen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Zudem wird eine neue Tarifgruppe für Altkleider-Sammelcontainer eingeführt. Durch die Anpassungen wird mit einer jährlichen Steigerung der Einnahmen um etwa 25.000 Euro gerechnet.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 18Schulraumversorgung im Süden - Neue Gemeinschaftsgrundschule "Im Linnerott"Zur Vorlage · 26/0277 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulentwicklungsplanung der GEBIT Münster zeigt einen Bedarf an zusätzlichem Schulraum im Süden von Gladbeck auf. Aufgrund steigender Schülerzahlen und des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung müssen langfristig elf Unterrichtszüge in den Schulen Südparkschule und Mosaikschule untergebracht werden. Die aktuellen Kapazitäten der bestehenden Standorte sind für diesen Bedarf nicht ausreichend, da insbesondere an der Südparkschule und der Mosaikschule Engpässe bei Unterrichts-, Ganztags- und Speiseraumflächen bestehen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Errichtung einer neuen, dreizügigen Grundschule „Im Linnerott“ vor. Für diesen Standort wurde bereits ein Grundstück erworerten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die bestehenden Schulsysteme zu entlasten, indem die Südparkschule auf vier Züge und die Mosaikschule ebenfalls auf vier Züge reduziert wird. Diese Struktur soll eine stabile Organisation ermöglichen und Flexibilität für künftige Anforderungen, wie etwa die Einführung von ABC-Klassenzimmern zur Sprachförderung oder eine dreijährige Schuleingangsphase, bieten.
Eine Alternative, die bestehende Standorte weiter auszubauen, wird als fachlich nicht empfehlenswert eingestuft, da sehr große Schulsysteme organisatorische Herausforderungen mit sich bringen könnten. Die Verwaltung plant nach einer Entscheidung über den Umfang des Neubaus die Erstellung von Bedarfsplanungen und Machbarkeitsstudien.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 22.06.2026 · Sitzung des Schulausschusses
Zur Vorlage · 26/0277 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulentwicklungsplanung der GEBIT Münster zeigt einen Bedarf an zusätzlichem Schulraum im Süden von Gladbeck auf. Aufgrund steigender Schülerzahlen und des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung müssen langfristig elf Unterrichtszüge in den Schulen Südparkschule und Mosaikschule untergebracht werden. Die aktuellen Kapazitäten der bestehenden Standorte sind für diesen Bedarf nicht ausreichend, da insbesondere an der Südparkschule und der Mosaikschule Engpässe bei Unterrichts-, Ganztags- und Speiseraumflächen bestehen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Errichtung einer neuen, dreizügigen Grundschule „Im Linnerott“ vor. Für diesen Standort wurde bereits ein Grundstück erworerten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die bestehenden Schulsysteme zu entlasten, indem die Südparkschule auf vier Züge und die Mosaikschule ebenfalls auf vier Züge reduziert wird. Diese Struktur soll eine stabile Organisation ermöglichen und Flexibilität für künftige Anforderungen, wie etwa die Einführung von ABC-Klassenzimmern zur Sprachförderung oder eine dreijährige Schuleingangsphase, bieten.
Eine Alternative, die bestehende Standorte weiter auszubauen, wird als fachlich nicht empfehlenswert eingestuft, da sehr große Schulsysteme organisatorische Herausforderungen mit sich bringen könnten. Die Verwaltung plant nach einer Entscheidung über den Umfang des Neubaus die Erstellung von Bedarfsplanungen und Machbarkeitsstudien.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 22.06.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S.1 GO NRW -Teilnahme am Modell Deutschlandticket Schule für das Schuljahr 2026/27 und 2027/28Zur Vorlage · 26/0256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Modell „Deutschlandticket Schule“ für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 entscheiden. Die Vorlage bezieht sich auf eine am 18. Mai 2026 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Frist zur Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die bis zum 29. Mai 2026 vorliegen muss. Da die nächsten regulären Sitzungen des Schulausschusses und des Rates erst im Juni bzw. Juli 2026 angesetzt sind, wurde der beschleunigte Weg gewählt.
Die Teilnahme am Modell führt für die Stadt Gladbeck zu keinen zusätzlichen Kosten in den Schuljahren 2026/27 und 2027/28. Die Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler bleiben auf dem bisherigen Niveau. Für selbstzahlende Schülerinnen und Schüler ist weiterhin ein um 20,00 Euro reduziertes Ticket zum Preis von derzeit 43,00 Euro erhältlich. Der VRR hat für diesen Zeitraum eine neue Ergänzungsvereinbarung vorgelegt, die erstmals eine Laufzeit von zwei Jahren umfasst.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 22.06.2026 · Sitzung des Schulausschusses
Zur Vorlage · 26/0256 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Teilnahme am Modell „Deutschlandticket Schule“ für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 entscheiden. Die Vorlage bezieht sich auf eine am 18. Mai 2026 von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied getroffene Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Frist zur Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die bis zum 29. Mai 2026 vorliegen muss. Da die nächsten regulären Sitzungen des Schulausschusses und des Rates erst im Juni bzw. Juli 2026 angesetzt sind, wurde der beschleunigte Weg gewählt.
Die Teilnahme am Modell führt für die Stadt Gladbeck zu keinen zusätzlichen Kosten in den Schuljahren 2026/27 und 2027/28. Die Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler bleiben auf dem bisherigen Niveau. Für selbstzahlende Schülerinnen und Schüler ist weiterhin ein um 20,00 Euro reduziertes Ticket zum Preis von derzeit 43,00 Euro erhältlich. Der VRR hat für diesen Zeitraum eine neue Ergänzungsvereinbarung vorgelegt, die erstmals eine Laufzeit von zwei Jahren umfasst.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 22.06.2026 · Sitzung des Schulausschusses
- 20Neufassung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung)Zur Vorlage · 26/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Ordnung über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen in Gladbeck vorgelegt. Die Vorlage sieht Anpassungen der Tarife für die Spielzeit 2026/2027 vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung neuer Gruppen im Tarif für Einzelkarten. Damit sollen bei Veranstaltungskosten bis zu 2.000 Euro und bis zu 4.000 Euro günstigere Entgelte erhoben werden können. Zudem wird ein neuer Tarif für Schultheater eingeführt, dessen Ticketpreise zwischen 6 und 10 Euro liegen, je nach Höhe der jeweiligen Veranstaltungskosten. Des Weiteren ist eine tarifliche Trennung des Foyers der Mathias-Jakobs-Stadthalle vom Saal vorgesehen.
Für die Konzertreihe „Forum Deutscher Musikhochschulen“ sieht die Vorlage eine Anpassung der Eintrittspreise aufgrund gestiegener Kosten vor. Der Normalpreis soll von 6 Euro auf 7,50 Euro steigen, während der ermäßigte Preis von 3 Euro auf 3,50 Euro angehoben wird. Für Inhaber der Gladbeck-Card erhöht sich der Betrag von 1,50 Euro auf 1,90 Euro zuzüglich der Gebühren für den Ticket- und Vorverkauf. Die neue Entgeltordnung soll für alle Veranstaltungen gelten, die ab dem 1. August 2026 stattfinden.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
Zur Vorlage · 26/0236 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Neufassung der Ordnung über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen in Gladbeck vorgelegt. Die Vorlage sieht Anpassungen der Tarife für die Spielzeit 2026/2027 vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung neuer Gruppen im Tarif für Einzelkarten. Damit sollen bei Veranstaltungskosten bis zu 2.000 Euro und bis zu 4.000 Euro günstigere Entgelte erhoben werden können. Zudem wird ein neuer Tarif für Schultheater eingeführt, dessen Ticketpreise zwischen 6 und 10 Euro liegen, je nach Höhe der jeweiligen Veranstaltungskosten. Des Weiteren ist eine tarifliche Trennung des Foyers der Mathias-Jakobs-Stadthalle vom Saal vorgesehen.
Für die Konzertreihe „Forum Deutscher Musikhochschulen“ sieht die Vorlage eine Anpassung der Eintrittspreise aufgrund gestiegener Kosten vor. Der Normalpreis soll von 6 Euro auf 7,50 Euro steigen, während der ermäßigte Preis von 3 Euro auf 3,50 Euro angehoben wird. Für Inhaber der Gladbeck-Card erhöht sich der Betrag von 1,50 Euro auf 1,90 Euro zuzüglich der Gebühren für den Ticket- und Vorverkauf. Die neue Entgeltordnung soll für alle Veranstaltungen gelten, die ab dem 1. August 2026 stattfinden.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
- 21Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) vom 20.12.20210, zuletzt geändert am 19.12.2025 hier: Aufhebung der Klausel zur MehrwertsteuerZur Vorlage · 26/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kulturamt hat eine Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung einer Klausel, nach der alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten.
Die Begründung für diese Anpassung liegt in der Einhaltung der Preisangabenverordnung. Diese schreibt vor, dass Preisangaben gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise bzw. Bruttopreise erfolgen müssen, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten. Durch die Streichung des bisherigen Satzes sollen die Entgelte für die Vermietung der Stadthalle künftig direkt als Bruttopreise ausgewiesen werden, wobei der gültige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bereits enthalten ist.
Mit dieser Änderung der Entgeltordnung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden. Der Kulturausschuss soll die Vorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 beraten und eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat am 2. Juli 2026 über den Beschluss entscheidet.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
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Das Kulturamt hat eine Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung einer Klausel, nach der alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten.
Die Begründung für diese Anpassung liegt in der Einhaltung der Preisangabenverordnung. Diese schreibt vor, dass Preisangaben gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise bzw. Bruttopreise erfolgen müssen, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten. Durch die Streichung des bisherigen Satzes sollen die Entgelte für die Vermietung der Stadthalle künftig direkt als Bruttopreise ausgewiesen werden, wobei der gültige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bereits enthalten ist.
Mit dieser Änderung der Entgeltordnung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden. Der Kulturausschuss soll die Vorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 beraten und eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat am 2. Juli 2026 über den Beschluss entscheidet.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
- 22Benutzungsordnung für den 3D-Drucker der StadtbüchereiZur Vorlage · 26/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Gladbeck beabsichtigt, ihr Angebot im Bereich der digitalen und technischen Bildung zu erweitern. Durch die Bereitstellung eines 3D-Druckers für den öffentlichen Bereich soll ein Zugang zur Technologie ermöglicht werden, um die digitale Teilhabe zu fördern sowie MINT-Kompetenzen zu vermitteln oder zu vertiefen.
Da die aktuelle Benutzungsordnung der Stadtbücherei die Nutzung eines 3D-Druckers nicht abdeckt, wird die Einführung einer ergänzenden Regelung beantragt. Die Nutzung des Geräts ist registrierten Büchereinutzern ab einem Alter von 16 Jahren vorbehalten. Voraussetzung für eine eigenständige Bedienung ist die Teilnahme an einer Einweisung oder einem Workshop, der vom Personal der Stadtbücherei angeboten wird. Eine Alternative besteht darin, das Personal der Bibliothek mit der Durchführung eines Druckauftrags zu beauftragen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der neuen Benutzungsordnung vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
Zur Vorlage · 26/0238 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Gladbeck beabsichtigt, ihr Angebot im Bereich der digitalen und technischen Bildung zu erweitern. Durch die Bereitstellung eines 3D-Druckers für den öffentlichen Bereich soll ein Zugang zur Technologie ermöglicht werden, um die digitale Teilhabe zu fördern sowie MINT-Kompetenzen zu vermitteln oder zu vertiefen.
Da die aktuelle Benutzungsordnung der Stadtbücherei die Nutzung eines 3D-Druckers nicht abdeckt, wird die Einführung einer ergänzenden Regelung beantragt. Die Nutzung des Geräts ist registrierten Büchereinutzern ab einem Alter von 16 Jahren vorbehalten. Voraussetzung für eine eigenständige Bedienung ist die Teilnahme an einer Einweisung oder einem Workshop, der vom Personal der Stadtbücherei angeboten wird. Eine Alternative besteht darin, das Personal der Bibliothek mit der Durchführung eines Druckauftrags zu beauftragen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der neuen Benutzungsordnung vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
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- 09.06.2026 · Sitzung des Kulturausschusses
- 23Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0301 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 23.06.2026 · Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- 242. Änderung der Stellplatzsatzung gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung NRW der Stadt GladbeckZur Vorlage · 26/0242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderung der Stellplatzsatzung vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Vorgaben für den Nachweis von Pkw- und Fahrradstellplätzen in der Innenstadt, konkret in der sogenannten Zone I.
Der Entwurf sieht vor, dass bei Nutzungsänderungen oder Ersatzneubauten in dieser Zone die Anzahl der erforderlich nachzuweisenden Pkw-Stellplätze um 60 Prozent und die der Fahrradstellplätze um 80 Prozent reduziert werden kann. Diese Erleichterung soll greifen, sofern die bauliche Herstellung von Stellflächen auf dem jeweiligen Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind umfassende Neubauvorhaben sowie Anbauten an den Bestand, die sich deutlich vom bisherigen Zustand unterscheiden.
Die Begründung führt aus, dass die dichte Bebauung in der Innenstadt die Schaffung eigener Stellplätze erschwert und dadurch bauliche Erneuerungen oder Nutzungsänderungen behindern kann. Bestehende Regelungen zur Reduzierung der Stellplatzanzahl oder zur Zahlung von Ablösesummen werden für bestimmte Vorhaben als nicht ausreichend für die wirtschaftliche Umsetzung angesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Reduktion ein erhöhter Parkdruck im öffentlichen Raum entstehen könnte, empfiehlt jedoch die Änderung, um die Belebung der Innenstadt zu fördern.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0242 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderung der Stellplatzsatzung vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Vorgaben für den Nachweis von Pkw- und Fahrradstellplätzen in der Innenstadt, konkret in der sogenannten Zone I.
Der Entwurf sieht vor, dass bei Nutzungsänderungen oder Ersatzneubauten in dieser Zone die Anzahl der erforderlich nachzuweisenden Pkw-Stellplätze um 60 Prozent und die der Fahrradstellplätze um 80 Prozent reduziert werden kann. Diese Erleichterung soll greifen, sofern die bauliche Herstellung von Stellflächen auf dem jeweiligen Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind umfassende Neubauvorhaben sowie Anbauten an den Bestand, die sich deutlich vom bisherigen Zustand unterscheiden.
Die Begründung führt aus, dass die dichte Bebauung in der Innenstadt die Schaffung eigener Stellplätze erschwert und dadurch bauliche Erneuerungen oder Nutzungsänderungen behindern kann. Bestehende Regelungen zur Reduzierung der Stellplatzanzahl oder zur Zahlung von Ablösesummen werden für bestimmte Vorhaben als nicht ausreichend für die wirtschaftliche Umsetzung angesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Reduktion ein erhöhter Parkdruck im öffentlichen Raum entstehen könnte, empfiehlt jedoch die Änderung, um die Belebung der Innenstadt zu fördern.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 25Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Gladbeck hier: Beschlussfassung über die Fortschreibung des EinzelhandelskonzeptsZur Vorlage · 26/0207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts entscheiden, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept die Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben bildet. Die Neufassung ersetzt die bisherigen Konzepte aus den Jahren 2013 und 2018 und reagiert auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sowie ein gewandeltes Konsumverhalten.
Die vorliegende Vorlage enthält Anpassungen der Versorgungsbereiche. So wird die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt aufgrund eines Rückgangs von Einzelhandelsbetrieben im Südwesten und Osten enger gefasst. Auch für das Nahversorgungszentrum Zweckel-Mitte sowie für den Bereich Brauck-Rosenhügel wurden Änderungen der Grenzen vorgenommen. Bestimmte Standorte wie die Roßheidestraße, die Rockwoolstraße und die Hornstraße werden nicht mehr als Versorgungs- bzw. Sonderstandorte fortgeschrieben, da sie landesplanerisch nicht dem Allgemeinen Siedlungsbereich entsprechen. Im Bereich Krusenkamp wird der südliche Teil nun als Nahversorgungsstandort Buersche Straße ausgewiesen.
Zudem wurde die Sortimentsliste modifiziert, etwa durch die Neuzuordnung von Elektrokleingeräten oder die Zusammenfassung bestimmter Warengruppen. Der Entwurf wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung von Behörden und Interessenvertretern erarbeitet. Die Beschlussvorlage dient dazu, das Konzept als Abwägungsgrundlage für künftige Bauleitplanungen zu etablieren.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
Zur Vorlage · 26/0207 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts entscheiden, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept die Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben bildet. Die Neufassung ersetzt die bisherigen Konzepte aus den Jahren 2013 und 2018 und reagiert auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sowie ein gewandeltes Konsumverhalten.
Die vorliegende Vorlage enthält Anpassungen der Versorgungsbereiche. So wird die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt aufgrund eines Rückgangs von Einzelhandelsbetrieben im Südwesten und Osten enger gefasst. Auch für das Nahversorgungszentrum Zweckel-Mitte sowie für den Bereich Brauck-Rosenhügel wurden Änderungen der Grenzen vorgenommen. Bestimmte Standorte wie die Roßheidestraße, die Rockwoolstraße und die Hornstraße werden nicht mehr als Versorgungs- bzw. Sonderstandorte fortgeschrieben, da sie landesplanerisch nicht dem Allgemeinen Siedlungsbereich entsprechen. Im Bereich Krusenkamp wird der südliche Teil nun als Nahversorgungsstandort Buersche Straße ausgewiesen.
Zudem wurde die Sortimentsliste modifiziert, etwa durch die Neuzuordnung von Elektrokleingeräten oder die Zusammenfassung bestimmter Warengruppen. Der Entwurf wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung von Behörden und Interessenvertretern erarbeitet. Die Beschlussvorlage dient dazu, das Konzept als Abwägungsgrundlage für künftige Bauleitplanungen zu etablieren.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Bauen
- 26Beschluss des kommunalen Wärmeplans für GladbeckZur Vorlage · 26/0274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie hat mit der Vorlage 26/0274 den Beschluss des kommunalen Wärmeplans für Gladbeck vorgelegt. Ziel des Plans ist die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung der Wärmeversorgung durch die Analyse von Wärmebedarfen, erneuerbaren Energien und Abwärmepotenzialen. Kernstück ist die Ausweisung von Gebieten für Wärmenetze sowie für eine dezentrale Versorgung, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen.
Die vorliegenden Analysen weisen auf eine Reduktion des Wärmebedarfs im Wohnungsbestand um 39 % hin. Dies soll durch den Ausbau des Fernwärmenetzes in dicht besiedelten Gebieten sowie durch dezentrale Versorgungsformen im restlichen Stadtgebiet erreicht werden, wobei auch Lösungen für Brauck und den südlichen Teil der Stadt in Betracht gezogen werden.
Im Endbericht wurde eine Maßnahme an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene angepasst. Die bisherige Prüfung einer 65-Prozent-EE-Pflicht wurde durch die Anpassung der Umsetzungsstrategie an die Anforderungen des Gebäudemodernisierungs- und Wärmeplanungsgesetzes ersetzt. Damit sollen die Auswirkungen der Gesetzgebung analysiert und notwendige Gegenmaßnahmen, wie etwa die Sicherstellung der Energieberatung beim Heizungswechsel durch lokale Fachkräfte, vorbereitet werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, den vorliegenden Wärmeplan zu beschließen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
Zur Vorlage · 26/0274 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie hat mit der Vorlage 26/0274 den Beschluss des kommunalen Wärmeplans für Gladbeck vorgelegt. Ziel des Plans ist die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die künftige Entwicklung der Wärmeversorgung durch die Analyse von Wärmebedarfen, erneuerbaren Energien und Abwärmepotenzialen. Kernstück ist die Ausweisung von Gebieten für Wärmenetze sowie für eine dezentrale Versorgung, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu ermöglichen.
Die vorliegenden Analysen weisen auf eine Reduktion des Wärmebedarfs im Wohnungsbestand um 39 % hin. Dies soll durch den Ausbau des Fernwärmenetzes in dicht besiedelten Gebieten sowie durch dezentrale Versorgungsformen im restlichen Stadtgebiet erreicht werden, wobei auch Lösungen für Brauck und den südlichen Teil der Stadt in Betracht gezogen werden.
Im Endbericht wurde eine Maßnahme an die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene angepasst. Die bisherige Prüfung einer 65-Prozent-EE-Pflicht wurde durch die Anpassung der Umsetzungsstrategie an die Anforderungen des Gebäudemodernisierungs- und Wärmeplanungsgesetzes ersetzt. Damit sollen die Auswirkungen der Gesetzgebung analysiert und notwendige Gegenmaßnahmen, wie etwa die Sicherstellung der Energieberatung beim Heizungswechsel durch lokale Fachkräfte, vorbereitet werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, den vorliegenden Wärmeplan zu beschließen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 27Anpassung der Förderrichtlinie "Gladbecker Sanierungszuschuss"Zur Vorlage · 26/0275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderrichtlinie des „Gladbecker Sanierungszuschusses“ vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, das Förderprogramm von bisher begrenzten Projektgebieten auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, die einen energetischen Sanierungsbedarf in allen Stadtteilen aufzeigen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen neben der flächendeckenden Ausweitung auch die Zusammenführung mit dem Förderprogramm „Solarmetropole Ruhr“, einer Kooperation zwischen der Stadt, dem Regionalverband Ruhr und dem Handwerk. Im Rahmen der Anpassung sollen private Wallboxen neu in die Förderung aufgenommen werden, während die Unterstützung für Hybridheizungen sowie für Balkonkraftwerke entfällt. Zudem sind moderate Anpassungen der jeweiligen Förderhöhen vorgesehen.
Die Umsetzung soll zunächst im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Ausweitung eine erhöhte Nachfrage nach Fördermitteln entstehen kann, weshalb regelmäßige Überprüfungen des Sachstands geplant sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Änderungen an der Förderrichtlinie zu beschließen, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes sowie die Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen.
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- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
Zur Vorlage · 26/0275 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
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Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderrichtlinie des „Gladbecker Sanierungszuschusses“ vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, das Förderprogramm von bisher begrenzten Projektgebieten auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, die einen energetischen Sanierungsbedarf in allen Stadtteilen aufzeigen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen neben der flächendeckenden Ausweitung auch die Zusammenführung mit dem Förderprogramm „Solarmetropole Ruhr“, einer Kooperation zwischen der Stadt, dem Regionalverband Ruhr und dem Handwerk. Im Rahmen der Anpassung sollen private Wallboxen neu in die Förderung aufgenommen werden, während die Unterstützung für Hybridheizungen sowie für Balkonkraftwerke entfällt. Zudem sind moderate Anpassungen der jeweiligen Förderhöhen vorgesehen.
Die Umsetzung soll zunächst im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Ausweitung eine erhöhte Nachfrage nach Fördermitteln entstehen kann, weshalb regelmäßige Überprüfungen des Sachstands geplant sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Änderungen an der Förderrichtlinie zu beschließen, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes sowie die Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 02.07.2026 · Sitzung des Rates
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Energie
- 28Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BiG-Ratsfraktion - Öffentliche Befassung des Rates mit der Situation der Gewerbetreibenden am Marktplatz Zweckel während der laufenden Baumaßnahme im Bereich Feldhauser Straße / Tunnelstraße -
- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 30Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 31Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 32Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 33Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 26.03.2026nicht öffentlich
- 34Bestellung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 101 Abs. 4 GO NRWnicht öffentlich
- 35Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 36Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich