NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verwendung der Förderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0323 des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses befasst sich mit der Verwendung einer pauschalen Zuwendung aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Die Stadt Gladbeck erhält hierfür Mittel in Höhe von 35.185.524,31 Euro. Diese Fördermittel sind für Sachinvestitionen mit einem Volumen von jeweils über 50.000 Euro pro Einzelmaßnahme vorgesehen. Die Verteilung der Mittel ist in drei Bereiche mit festen Quoten unterteilt: 50 Prozent entfallen auf die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent sind für Sanierung, Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit vorgesehen und 30 Prozent stehen für die Bereiche Verkehr, Digitalisierung, Sport sowie Sicherheit zur Verfügung.
Förderfähige Maßnahmen müssen einen Vertragsbeginn nach dem 1. Januar 2025 aufweisen. Die Anmeldung von Projekten ist bis zum 31. Dezember 2036 möglich, die Durchführung bis Ende 2042 und der Abruf der Mittel bis spätestens Ende 2043. Bis zum 31. Dezember 2029 soll mindestens ein Drittel der Mittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel abhängig von der Projektrealisierung in Anspruch zu nehmen, wobei Verschiebungen zwischen den drei Förderbereichen möglich sind. Zur Steuerung der Projekte soll eine verwaltungsinterne Projektgruppe eingerichtet werden, die dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über den Umsetzungsstand berichtet. Der Rat soll die Verwendung der Mittel gemäß der Projektübersicht beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung aller erforderlichen Schritte beauftragen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260617151800-0
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Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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