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Beschlussvorlage

NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verwendung der Förderung

26/0323 17.06.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant die Verwendung von Fördermitteln aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036. Für die Stadt wurde eine pauschale Zuwendung in Höhe von 35.185.524,31 Euro bewilligt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel für Maßnahmen einzusetzen, die im Rahmen der Strategie „Zukunft Gladbeck 2035“ erarbeitet wurden. Die Verteilung der Fördermittel orientiert sich an festgelegten Quoten: 50 Prozent sind für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen, 20 Prozent fließen in die Sanierung von Liegenschaften sowie in Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, und die verbleibenden 30 Prozent sind für Bereiche wie Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit reserviert.

Die Förderung gilt für Sachinvestitionen über 50.000 Euro pro Einzelmaßnahme, deren Vertragsabschlüsse nach dem 1. Januar 2025 erfolgt sind. Die Projekte müssen bis spätestens Ende 2036 angemeldet und die Durchführung bis Ende 2042 abgeschlossen sein, wobei die Mittel bis Ende 2043 abgerufen werden müssen. Bei der Projektauswahl wurden Kriterien wie der Reifegrad der Planung, die Übereinstimmung mit politischen Schwerpunkten sowie die Vermeidung von Kreditaufnahmen berücksichtigt. Während die Zuwendung den städtischen Eigenanteil an den Investitionen reduziert und zur Entlastung des Haushalts beitragen kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass entstehende Folgekosten nicht durch die Förderung abgedeckt sind.

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