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NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 - Verwendung der Förderung

26/0323 · Beschlussvorlage · 17.06.2026 · Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 für verschiedene kommunale Investitionen zu verwenden. Auf Basis eines Bewilligungsbescheises vom Januar 2026 steht der Stadt eine Pauschalzuwendung in Höhe von rund 35,18 Millionen Euro zur Verfügung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diese Mittel gemäß festgelegter Quoten einzusetzen, um Maßnahmen aus der Strategie „Zukunft Gladbeck 2035“ zu finanzieren.

Die Verteilung der Fördermittel ist in drei Bereiche unterteilt: 50 Prozent des Betrages, also etwa 17,59 Millionen Euro, sind für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehen. Ein Anteil von 20 Prozent, was rund 7,04 Millionen Euro entspricht, soll für die Sanierung von Liegenschaften sowie für Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen genutzt werden. Die restlichen 30 Prozent, etwa 10,56 Millionen Euro, sind für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sportinfrastruktur sowie öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz reserviert.

Bei der Auswahl der Projekte wurden Kriterien wie der Reifegrad der Planung und die Übereinstimmung mit den Zielen der Stadtentwicklung berücksichtigt. Die Verwaltung strebt eine zeitnahe Umsetzung an, um durch den Abruf der Fördermittel die Eigenanteile der Stadt zu reduzieren und Kreditaufnahmen sowie Zinslasten zu vermeiden. Während die Förderung die Investitionskosten senkt, werden die daraus resultierenden Folgekosten weiterhin aus dem städtischen Haushalt getragen. Die Mittel müssen spätestens bis Ende 2043 abgerufen werden.

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