Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Gladbeck hier: Beschlussfassung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts entscheiden, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept die Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben bildet. Die Neufassung ersetzt die bisherigen Konzepte aus den Jahren 2013 und 2018 und reagiert auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sowie ein gewandeltes Konsumverhalten.
Die vorliegende Vorlage enthält Anpassungen der Versorgungsbereiche. So wird die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt aufgrund eines Rückgangs von Einzelhandelsbetrieben im Südwesten und Osten enger gefasst. Auch für das Nahversorgungszentrum Zweckel-Mitte sowie für den Bereich Brauck-Rosenhügel wurden Änderungen der Grenzen vorgenommen. Bestimmte Standorte wie die Roßheidestraße, die Rockwoolstraße und die Hornstraße werden nicht mehr als Versorgungs- bzw. Sonderstandorte fortgeschrieben, da sie landesplanerisch nicht dem Allgemeinen Siedlungsbereich entsprechen. Im Bereich Krusenkamp wird der südliche Teil nun als Nahversorgungsstandort Buersche Straße ausgewiesen.
Zudem wurde die Sortimentsliste modifiziert, etwa durch die Neuzuordnung von Elektrokleingeräten oder die Zusammenfassung bestimmter Warengruppen. Der Entwurf wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung von Behörden und Interessenvertretern erarbeitet. Die Beschlussvorlage dient dazu, das Konzept als Abwägungsgrundlage für künftige Bauleitplanungen zu etablieren.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261105100206
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260528142740-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260528142745-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.06.2026kein Ergebnis hinterlegt