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Beschlussvorlage

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Gladbeck hier: Beschlussfassung über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts

26/0207 11.05.2026 Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts entscheiden, welches als städtebauliches Entwicklungskonzept die Grundlage für die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben bildet. Die Neufassung ersetzt die bisherigen Konzepte aus den Jahren 2013 und 2018 und reagiert auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen sowie ein gewandeltes Konsumverhalten.

Die vorliegende Vorlage enthält Anpassungen der Versorgungsbereiche. So wird die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt aufgrund eines Rückgangs von Einzelhandelsbetrieben im Südwesten und Osten enger gefasst. Auch für das Nahversorgungszentrum Zweckel-Mitte sowie für den Bereich Brauck-Rosenhügel wurden Änderungen der Grenzen vorgenommen. Bestimmte Standorte wie die Roßheidestraße, die Rockwoolstraße und die Hornstraße werden nicht mehr als Versorgungs- bzw. Sonderstandorte fortgeschrieben, da sie landesplanerisch nicht dem Allgemeinen Siedlungsbereich entsprechen. Im Bereich Krusenkamp wird der südliche Teil nun als Nahversorgungsstandort Buersche Straße ausgewiesen.

Zudem wurde die Sortimentsliste modifiziert, etwa durch die Neuzuordnung von Elektrokleingeräten oder die Zusammenfassung bestimmter Warengruppen. Der Entwurf wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung von Behörden und Interessenvertretern erarbeitet. Die Beschlussvorlage dient dazu, das Konzept als Abwägungsgrundlage für künftige Bauleitplanungen zu etablieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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