2. Änderung der Stellplatzsatzung gem. § 89 Abs. 1 Nr. 4 Bauordnung NRW der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Änderung der Stellplatzsatzung vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Vorgaben für den Nachweis von Pkw- und Fahrradstellplätzen in der Innenstadt, konkret in der sogenannten Zone I.
Der Entwurf sieht vor, dass bei Nutzungsänderungen oder Ersatzneubauten in dieser Zone die Anzahl der erforderlich nachzuweisenden Pkw-Stellplätze um 60 Prozent und die der Fahrradstellplätze um 80 Prozent reduziert werden kann. Diese Erleichterung soll greifen, sofern die bauliche Herstellung von Stellflächen auf dem jeweiligen Grundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind umfassende Neubauvorhaben sowie Anbauten an den Bestand, die sich deutlich vom bisherigen Zustand unterscheiden.
Die Begründung führt aus, dass die dichte Bebauung in der Innenstadt die Schaffung eigener Stellplätze erschwert und dadurch bauliche Erneuerungen oder Nutzungsänderungen behindern kann. Bestehende Regelungen zur Reduzierung der Stellplatzanzahl oder zur Zahlung von Ablösesummen werden für bestimmte Vorhaben als nicht ausreichend für die wirtschaftliche Umsetzung angesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Reduktion ein erhöhter Parkdruck im öffentlichen Raum entstehen könnte, empfiehlt jedoch die Änderung, um die Belebung der Innenstadt zu fördern.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260629103154-0
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Beratungsfolge
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