Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025
26/0316 · Beschlussvorlage · 16.06.2026 · Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260617135511-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20260617135514-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 26/0316 befasst sich mit der Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025. Grundlage der Vorlage ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), welcher vorschreibt, dass unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu geben sind.
Die Unterlagen wurden durch das Amt für Finanzen und Beteiligungen erstellt und stehen im Rahmen der Vorberatung des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses zur Diskussion. Als Berichterstatterin für die Angelegenheit ist die Stadtkämmerin Neumann vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgestellte Zusammenstellung der Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz sind keine wesentlichen Auswirkungen oder eine negative bzw. positive Klimawirkung festzustellen. Die Vorlage dient somit der Information des Rats über die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dokumentierten Budgetbewegungen für das betreffende Haushaltsjahr.
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