Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. §83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 26/0316 wird dem Rat eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis gegeben werden müssen.
Die zuständige Fachabteilung hat hierzu eine Übersicht erstellt, die im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss behandelt wird. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat diese Zusammenstellung der Mittelbereitstellungen förmlich zur Kenntnis nimmt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine weiteren Folgen durch diesen Vorgang vermerkt. Zudem wurde im Rahmen der Prüfung festgestellt, dass die Vorlage keine wesentliche Klimarelevanz aufweist, wodurch eine Durchführung einer Alternativenprüfung nicht erforderlich war.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 261606100315
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260617135511-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260617135514-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt