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Beschlussvorlage

Anpassung der Förderrichtlinie "Gladbecker Sanierungszuschuss"

26/0275 02.06.2026 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energie hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Förderrichtlinie des „Gladbecker Sanierungszuschusses“ vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist es, das Förderprogramm von bisher begrenzten Projektgebieten auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans, die einen energetischen Sanierungsbedarf in allen Stadtteilen aufzeigen.

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen neben der flächendeckenden Ausweitung auch die Zusammenführung mit dem Förderprogramm „Solarmetropole Ruhr“, einer Kooperation zwischen der Stadt, dem Regionalverband Ruhr und dem Handwerk. Im Rahmen der Anpassung sollen private Wallboxen neu in die Förderung aufgenommen werden, während die Unterstützung für Hybridheizungen sowie für Balkonkraftwerke entfällt. Zudem sind moderate Anpassungen der jeweiligen Förderhöhen vorgesehen.

Die Umsetzung soll zunächst im Rahmen der bestehenden Haushaltsmittel erfolgen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Ausweitung eine erhöhte Nachfrage nach Fördermitteln entstehen kann, weshalb regelmäßige Überprüfungen des Sachstands geplant sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Änderungen an der Förderrichtlinie zu beschließen, um die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes sowie die Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen.

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