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Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027

26/0322 · Beschlussvorlage · 17.06.2026 · Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorbereitungen für die Landtagswahl am 25. April 2027 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Besetzung der gemeinsamen Kreiswahlausschüsse. Die Stadt ist dabei in zwei Wahlkreise unterteilt: Der Wahlkreis 73 umfasst Teile von Gelsenkirchen und Gladbeck, während der Wahlkreis 75 die Städte Bottrop und Gladbeck vereint.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeswahlgesetzes NRW besteht ein Kreiswahlausschuss aus einer Kreiswahlleitung sowie sechs Beisitzern und deren Stellvertretern. Die Benennung dieser Personen erfolgt im Einvernehmen zwischen den beteiligten Ratssitzungen der jeweiligen Städte. Für den Wahlkreis 75, zu dem auch die Gladbecker Stadtbezirke Alt-Rentfort, Rentfort-Nord, Schultendorf und Ellinghorst gehören, hat der Kreiswahlleiter der Stadt Bottrop die Entsendung eines Beisitzers sowie einer Stellvertretung durch den Rat der Stadt Gladbeck angefordert.

Auf Basis des rechnerischen Verfahrens nach der Landeswahlordnung sieht die Verwaltung vor, eine Person inklusive Vertretung zu entsenden. Nach Anhörung der Fraktionen liegt ein Vorschlag der SPD-Fraktion vor. Der Beschlussentwurf sieht vor, Ratsfrau Claudia Braczko als Beisitzerin und Ratsherr Wolfgang Wedekind als Stellvertreter für den Wahlkreis 75 zu benennen. Bezüglich der Besetzung des Wahlkreises 73 liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch keine entsprechende Mitteilung der Stadt Gelsenkirchen vor.

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Beratungen

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