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Beschlussvorlage

Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop zur Landtagswahl am 25.04.2027

26/0322 17.06.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Vorfeld der Landtagswahl am 25. April 2027 befasst sich der Rat der Stadt Gladbeck mit der Besetzung der gemeinsamen Wahlausschüsse mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop. Diese Ausschüsse sind unter anderem für die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig. Das Stadtgebiet Gladbecks ist dabei auf zwei Wahlkreise verteilt: den Wahlkreis 73, der Teile von Gelsenkirchen umfasst, und den Wahlkreis 75, der Teile von Bottrop einschließt.

Für den Wahlkreis 75 hat die Kreiswahlleitung der Stadt Bottrop die Entsendung eines Beisitzers sowie einer Stellvertretung durch den Rat der Stadt Gladbeck angefordert. Die Berechnung der Vertretungsberechtigung basiert auf dem Anteil der Wahlberechtigten in den zugehörigen Stadtteilen Gladbecks. Bezüglich des Wahlkreises 73 teilte die Stadt Gelsenkirchen mit, dass die Besetzung dort erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird.

Nach einer Anhörung der Fraktionen liegt der Verwaltung ein Vorschlag der SPD-Fraktion für die Vertretung im Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 75 vor. Der Rat soll über die Entsendung eines Beisitzers und einer Stellvertretung aus der SPD-Fraktion entscheiden. Mit dieser Entscheidung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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