Neufassung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Neufassung der Satzung für das Amt für Jugend und Familie vorgelegt. Die Anpassung der Satzung ist notwendig geworden, da durch das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie die novellierte Gemeindeordnung NRW nach den Kommunalwahlen 2025 rechtliche Änderungen eingetreten sind.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung betrifft die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Künftig sollen Vertretungen örtlicher Jugendringe sowie Vertretungen örtlicher Jugendselbstvertretungen als beratende Mitglieder in den Ausschuss aufgenommen werden. Damit wird die strukturelle Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Zusätzlich zur Anpassung an das neue Landesrecht berücksichtigt die Neufassung inhaltliche und redakterische Änderungen, die aus der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren resultieren. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021, welches bundesweit Rechte und Schutzaspekte neu geregelt hat. Die Neufassung der Satzung soll den aktuellen rechtlichen Rahmen sowie die fachlichen Vorgaben widerspiegeln. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss die Zustimmung und dem Rat der Stadt Gladbeck die Entscheidung über die neue Fassung der Satzung vorgeschlagen. Es entstehen durch die Änderung keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260625100508-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 23.06.2026kein Ergebnis hinterlegt