Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck (Sondernutzungssatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gladbeck eine Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vorgelegt. Die Beschlussvorlage sieht vor, die bestehenden Regelungen, deren Kern auf das Jahr 1993 zurückgeht, an aktuelle rechtliche Entwicklungen und veränderte Gegebenheiten im öffentlichen Raum anzupassen.
Die Neufassung beinhaltet inhaltliche Anpassungen bei der Erlaubnispflicht, wobei unter anderem kurzfristige Materiallagerungen am Tag der Lieferung künftig als erlaubnisfreie Sondernutzung eingestuft werden sollen. Für Veranstaltungen werden verbindliche Antragsfristen festgelegt, um die Abstimmung mit Fachämtern zu ermöglichen, wobei Ausnahmeregelungen für unvorhersehbare Situationen bestehen bleiben. Zudem erhält die Verwaltung durch die Möglichkeit des Widerrufs von Erlaubnissen bei nicht gezahlten Gebühren sowie die Einführung von Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten. Neue Regelungen betreffen zudem Plakatierungen, Werbeanlagen und die Wahlsichtwerbung.
Im Bereich der Gebühren werden die Sätze an die aktuelle Kosten- und Verwaltungsentwicklung angepasst. Dies umfasst eine Erhöhung der Mindestgebühr sowie eine Anpassung der Erstattungsgrenzen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Zudem wird eine neue Tarifgruppe für Altkleider-Sammelcontainer eingeführt. Durch die Anpassungen wird mit einer jährlichen Steigerung der Einnahmen um etwa 25.000 Euro gerechnet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260527114455-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260529082733-0
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt