Bestimmung eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 26/0304 befasst sich mit der Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Im Rahmen der Sitzung vom 20. November 2025 wurden die Ausschussvorsitze unter den Fraktionen verteilt. Ein zuvor von der AfD-Ratsfraktion vorgeschlagener stellvertretender Vorsitzender des Kulturausschusses ist der Fraktion am 9. Februar 2026 nicht mehr angehörig.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung bestimmt die Fraktion, der das Ratsmitglied angehörte, im Falle eines Ausscheidens einen Nachfolger für die Position. Ein förmlicher Ratsbeschluss ist hierfür zwar nicht notwendig, die Bestimmung soll jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen. Die AfD-Ratsfraktion hat nun ein neues Ratsmitglied als stellvertretenden Vorsitzenden des Kulturausschusses vorgeschlagen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass diese Bestimmung im Rat zur Kenntnis genommen wird. Durch die personelle Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen für die Stadt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt