Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2026 anlässlich des Appeltatenfestes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 26/0249 den Erlass einer Verordnung zur Sonntagsöffnung in Gladbeck für September 2026 beantragt. Hintergrund des Antrags der Werbegemeinschaft Gladbeck e. V. ist die geplante Öffnung von Verkaufsstellen am 6. September 2026 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr anlässlich des Appeltatenfestes.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW haben die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Handelsverband NRW, die Handwerkskammer Münster sowie die evangelische und die katholische Kirche keine Einwände gegen die geplante Öffnung erhoben. Die Gewerkschaft ver.di lehnte die Öffnung hingegen ab und verwies in ihrer Stellungnahme auf die geltende Rechtsprechung bezüglich der Notwendigkeit eines besonderen Anlasses.
Die zuständige Fachabteilung bewertet das Vorhaben als rechtmäßig, da ein öffentliches Interesse durch den Zusammenhang mit dem Appeltatenfest gegeben ist. Die geplante Öffnung beschränkt sich dabei auf Bereiche, die unmittelbar an die Veranstaltungsflächen angrenzen und von der Ausstrahlung des Festes erfasst werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die entsprechende Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für den genannten Zeitraum zu beschließen.
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