Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 S. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die neu gegründete Ratsgruppe „Neue Demokraten“ hat die Bestellung von beratenden Mitgliedern in verschiedenen Ausschüssen beantragt. Grundlage für diesen Antrag ist die Gemeindeordnung NRW, welche es Fraktionen oder Ratsgruppen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, ermöglicht, Personen mit beratender Stimme zu benennen.
Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied der Ratsgruppe als ordentliches beratendes Mitglied im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu bestellen. Ein weiteres Ratsmitglied der Gruppe soll beratende Mitgliedschaften im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen sowie im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr erhalten.
Die personellen Ergänzungen sollen die Mitwirkung der neu formierten Gruppe in den entsprechenden Gremien sicherstellen. Für die vorgeschlagenen Besetzungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Entscheidung verbunden. Die Vorlage dient der Entscheidung im Rat sowie der Vorberatung im zuständigen Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 29.06.2026kein Ergebnis hinterlegt