Benutzungsordnung für den 3D-Drucker der Stadtbücherei
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtbücherei Gladbeck beabsichtigt, ihr Angebot im Bereich der digitalen und technischen Bildung zu erweitern. Durch die Bereitstellung eines 3D-Druckers für den öffentlichen Bereich soll ein Zugang zur Technologie ermöglicht werden, um die digitale Teilhabe zu fördern sowie MINT-Kompetenzen zu vermitteln oder zu vertiefen.
Da die aktuelle Benutzungsordnung der Stadtbücherei die Nutzung eines 3D-Druckers nicht abdeckt, wird die Einführung einer ergänzenden Regelung beantragt. Die Nutzung des Geräts ist registrierten Büchereinutzern ab einem Alter von 16 Jahren vorbehalten. Voraussetzung für eine eigenständige Bedienung ist die Teilnahme an einer Einweisung oder einem Workshop, der vom Personal der Stadtbücherei angeboten wird. Eine Alternative besteht darin, das Personal der Bibliothek mit der Durchführung eines Druckauftrags zu beauftragen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Verabschiedung der neuen Benutzungsordnung vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen, und es besteht keine wesentliche Klimarelevanz.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 262005100237
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260529095402-0
Ort
📍 Stadtbücherei · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Stadtbücherei.
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 09.06.2026kein Ergebnis hinterlegt