Auflösung und Neubildung des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund einer veränderten Fraktionsstruktur im Rat der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Auflösung und Neubildung des Wahlausschusses vor. Hintergrund ist die Auflösung der Ratsfraktion BiG I Neue Demokraten zum 6. Mai 2026, woraus die neuen Fraktionen BiG und Neue Demokraten hervorgingen.
Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist eine Anpassung von Ausschüssen erforderlich, wenn die Kräfteverhältnisse im Rat wesentlich verändert werden und dies die Sitzverteilung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren beeinflusst. Eine Neuberechnung für den zehnköpfigen Wahlausschuss zeigt, dass die CDU-Fraktion einen Sitz verliert, während die Verteilung der übrigen Mandate auf die anderen Fraktionen und Gruppen keine Änderungen in der Sitzzuteilung zur Folge hat.
Der Entwurf sieht vor, den bisherigen Wahlausschuss aufzulösen und neu zu besetzen. Der Ausschuss übernimmt Aufgaben wie die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke sowie die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Feststellung der Wahlergebnisse. Die Vorsitzende des Ausschusses ist die Wahlleiterin, welche durch die Bürgermeisterin ausgeübt wird. Der Ausschuss besteht aus Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretungen.
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Beratungsfolge
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