Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) vom 20.12.2010, zuletzt geändert am 19.12.2025 hier: Aufhebung der Klausel zur Mehrwertsteuer
✦ KI-Zusammenfassung
Das Kulturamt hat eine Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Aufhebung einer Klausel, nach der alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten.
Die Begründung für diese Anpassung liegt in der Einhaltung der Preisangabenverordnung. Diese schreibt vor, dass Preisangaben gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise bzw. Bruttopreise erfolgen müssen, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten. Durch die Streichung des bisherigen Satzes sollen die Entgelte für die Vermietung der Stadthalle künftig direkt als Bruttopreise ausgewiesen werden, wobei der gültige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent bereits enthalten ist.
Mit dieser Änderung der Entgeltordnung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder wesentliche klimarelevante Folgen verbunden. Der Kulturausschuss soll die Vorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 2026 beraten und eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat am 2. Juli 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 262005100236
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260529121804-0
Ort
📍 Mathias-Jakobs-Stadthalle · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mathias-Jakobs-Stadthalle.
Beratungsfolge
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 02.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 09.06.2026kein Ergebnis hinterlegt