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Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

26/0324 · Beschlussvorlage · 17.06.2026 · Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

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Die vorliegende Beschlussvorlage 26/0324 behandelt den Jahresabschluss 2025 sowie den Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der von der Prüfstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüfte Abschluss weist zum 31. Dezember 2025 eine Bilanzsumme von rund 976 Millionen Euro auf. Für das Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 203.701,66 Euro ausgewiesen.

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse schlägt vor, diesen Jahresüberschuss vollständig in die Sicherheitsrücklage einzustellen. Eine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse findet daher nicht statt. Im Haushaltsplan der Stadt Gladbeck für das Jahr 2026 war auf Grundlage früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 147.250 Euro veranschlagt worden.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Berichte zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Hinsichtlich des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen der jährlichen Überprüfung keine grundlegende Abweichung oder ein Verstoß festgestellt.

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