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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2025 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

26/0324 17.06.2026 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2025 und zum Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck behandelt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Organe der Sparkasse. Der geprüfte Abschluss zum 31. Dezember 2025 weist eine Bilanzsumme von rund 976 Millionen Euro aus.

Für das Geschäftsjahr 2025 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 203.701,66 Euro ermittelt. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse einzustellen, sodass keine Ausschüttung an den Träger erfolgt. Im Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2026 war auf Grundlage früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 147.250 Euro veranschlagt.

Zudem wird berichtet, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt, den Organen der Stadtsparkasse die Entlastung erteilt und die Verwendung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage beschließt.

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