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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 05.11.2018
- 3.aVerbrennung von Ölpellets im Kraftwerk Scholven
- 3.bResolution des Rates der Stadt Gladbeck an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)
- 3.cBundesmittel für die digitale Infrastruktur der Schulen
- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -Zur Vorlage · 18/0469 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0469 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Vertreters der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck aus dem Ausschuss.
In Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck wird vorgeschlagen, eine Nachfolge zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Letzterer regelt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung zu erwarten. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 4.2Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion DIE LINKE -Zur Vorlage · 18/0470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Beschlussvorlage 18/0470 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden von zwei sachkundigen Bürgern aus ihren jeweiligen Ausschussmandaten.
Der Antrag sieht vor, die personellen Veränderungen in den betroffenen Gremien wie folgt vorzunehmen: Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll eine sachkundige Bürgerin als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Im Kulturausschuss sowie im Schulausschuss soll ebenfalls eine Nachbesetzung erfolgen, um die Vakanzen zu schließen, die durch die Niederlegung der Mitgliedschaften entstanden sind.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine sachkundige Bürgerin zum ordentlichen Mitglied im Schulausschuss und zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zu wählen. Zudem soll ein sachkundiger Bürger zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss gewählt werden. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Wahl der vorgeschlagenen Person erfüllt sind und sich die Gesamtzusammensetzung der Ausschüsse durch diese personellen Änderungen nicht verändert. Mit der Neubesetzung werden die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW berücksichtigt, wonach die Ratsmitglieder bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger wählen. Es entstehen durch diese Umbesetzungen keine finanziellen Auswirkungen.
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- 4.3Änderung von Ausschussbesetzungen - Fraktionsloses Ratsmitglied -Zur Vorlage · 18/0471 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0471 befasst sich mit der Änderung von Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der SPD-Fraktion, wodurch dieses Mitglied seine bisherigen Ausschussmandate niedergelegt hat und aktuell in keinem Ausschuss des Rates vertreten ist.
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das betroffene, fraktionslose Ratsmitglied hat einen Antrag gestellt, für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss als beratendes Mitglied benannt zu werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Ratsmitglied gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage zum beratenden Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Für die Umsetzung der Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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- 4.4Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 18/0482 · Beschlussvorlage
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Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 18/0482 Änderungen der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Neubesetzung ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied sowie der Austritt eines weiteren Ratsmitglieds aus der Fraktion, was die Niederlegung entsprechender Ausschussmitgliedschaften zur Folge hatte.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, verschiedene Ratsmitglieder für neue Funktionen in den Gremien zu bestimmen. Im Rechnungsprüfungsausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein weiteres als stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden. Für den Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie den Schulausschuss ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vorgesehen. Im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss werden zwei Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder sowie ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Des Weiteren umfasst der Antrag die Besetzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit sowie des Jugendhilfeausschusses durch ein ordentliches Mitglied. Für den Kulturausschuss, den Umwelt- und Betriebsausschuss sowie den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung sind stellvertretende Mitgliedschaften vorgesehen. Im Sportausschuss soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied fungieren. Zudem wird die Besetzung des Integrationsrates durch ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied beantragt. Die Neubesetzungen erfolgen gemäß den geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 540. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern -Zur Vorlage · 18/0466 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0466 befasst sich mit der Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund stattfindet. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages und der Einwohnerstatistik der Stadt ist Gladbeck berechtigt, zwei stimmberechtigte Abgeordnete zu entsenden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als erste stimmberechtigte Person teilnimmt. Die Benennung einer weiteren stimmberechtigten Vertretung sowie die Bestellung eines Gastdelegierten sind Gegenstand der Vorlage. Für die Position des Gastdelegierten wurde im Ältestenrat zuvor ein Rotationsprinzip vereinbart, nach dem die Fraktionen einen Gast vorschlagen.
Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete kraft seines Amtes als Vertreter zu benennen ist. Zudem wird auf die Vorgaben des Deutschen Städtetages hingewiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil in der Stadtvertretung zu berücksichtigen ist.
Mit der Verabschiedung des Beschlussentwurfs werden zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 6.aVerwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 18/0467 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 18/0467 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, einer Dienstkraft der Stadtsparkasse, aus dem Verwaltungsrat zum 1. Januar 2019 aufgrund des Eintritts in die passive Phase der Altersteilzeit.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ein Nachfolger zu wählen. Dabei muss die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe wählen, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden war. Da das bisherige Mitglied auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion gewählt worden war, ist diese Fraktion für den neuen Vorschlag zuständig. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Wahl für Dienstkräfte der Sparkasse auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung der Stadtsparkasse zu erfolgen hat.
Die SPD-Ratsfraktion schlägt unter Berücksichtigung der verbliebenen Wahlvorschläge der Personalversammlung eine Dienstkraft der Stadtsparkasse als Nachfolger für das stellvertretende Mitglied im Verwaltungsrat vor. Der Entwurf sieht die Wahl dieser Person vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Entscheidung unterliegt den Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts.
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- 6.bVerwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -Zur Vorlage · 18/0481 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 6. Dezember 2018 steht die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck zur Entscheidung an. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus diesem Gremium, welches bereits im Juli 2014 für die entsprechende Position gewählt worden war.
Gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds ein Nachfolger durch die Gruppe vorgeschlagen wird, von der die ausgeschiedene Person ursprünglich nominiert wurde. Die SPD-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen.
Die Wahl soll nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts erfolgen. Dabei gilt, dass eine Person gewählt ist, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Im Falle, dass kein Kandidat eine absolute Mehrheit erreicht, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt, wobei in diesem Fall die Mehrheit der Stimmen ausschlaggebend ist. Für die Durchführung der Wahl sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 7Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK) e.V. - Benennung einer Vertreterin/ eines Vertreters für die Stadt Gladbeck -Zur Vorlage · 18/0478 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0478 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens der Stadt Gladbeck in der Zukunftsaktion Kohlegebiete (ZAK) e.V. Die Stadt ist seit einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1990 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Bergbaustädte Nordrhein-Westfalen und des Saarlandes, welche sich später zur Zukunftsaktion Kohlegebiete e.V. umbenannte.
Gemäß der Satzung des Vereins setzt sich die Mitgliederversammlung aus den Rats- und Kreistagsvorsitzenden, den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sowie einem weiteren von jeder Vertretungskörperschaft entsandten Mitglied zusammen. Da das bisherige Ratsmitglied, welches im Juli 2014 als Vertreter der Stadt Gladbeck benannt worden war, sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Neubenennung erforderlich.
Der Entwurf sieht vor, eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter für die Mitgliederversammlung der ZAK e.V. zu bestimmen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertreter die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Mit der Neubesetzung des Postens entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.
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- 8Emschergenossenschaft - Nachbenennung einer/ eines Delegierten in die Genossenschaftsversammlung -Zur Vorlage · 18/0479 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Emschergenossenschaft Essen und nimmt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte in der Genossenschaftsversammlung wahr. Für die aktuelle Amtsperiode von 2015 bis 2020 wurden bereits Personen aus dem Bürgermeisteramt sowie aus dem Rat als Delegierte benannt.
Da ein Ratsmitglied seine Mitgliedschaft in der Genossenschaftsversammlung niedergelegt hat, ist gemäß § 12 Abs. 5 des Gesetzes über die Emschergenossenschaft eine Ersatzbenennung erforderlich. Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient dazu, die Vertretung der Stadt in der Versammlung wieder zu vervollständigen.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind die Vertreter der Gemeinde in den Gremien der Emschergenossenschaft dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Die Nachbenennung erfolgt im Rahmen der geltenden Verfahrensvorschriften für die Bestellung von Vertretern bei unmittelbaren Beteiligungen.
Mit der Vorlage wird der Rat gebeten, eine Nachbenennung für die laufende Amtszeit bis 2020 zu beschließen. Durch die Neubesetzung der vakanten Position entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Gladbeck.
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- 9Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 18/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0445 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr bis zu zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren bestellt werden. Im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Amtszeit des zweiten Stellvertreters am 19. November 2018 endete, die Person das Amt jedoch bis zur Neubesetzung weiterführt. Die Amtszeit des ersten Stellvertreters ist bis zum 30. November 2021 befristet. Auf Grundlage einer Anhörung vom 22. Oktober 2018 schlägt der Kreisbrandmeister vor, den bisherigen Stellvertreter für eine weitere sechsjährige Amtsperiode zu bestellen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbrandinspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für weitere sechs Jahre zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck zu bestellen. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Sitzung des Rates am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 18/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0447 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Zustimmung zu den in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Mitteln beantragt.
Nach Angaben der Verwaltung belaufen sich die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Ergebnisplan, dokumentiert in der sogenannten Liste 3, auf insgesamt 1.126.000 Euro. Die Details zu den einzelnen Positionen dieser Summe sind der der Vorlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung dieser Mittel in der genannten Höhe für das Haushaltsjahr 2018 genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2019Zur Vorlage · 18/0405 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0405 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2019. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenen Anteils auf 15,1 Millionen Euro.
Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch steigende Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie durch höhere kalkulatorische Abschreibungen infolge der Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems beeinflusst. Ein Teil dieser Kostensteigerung wird durch Überschüsse aus dem Vorjahr sowie durch sinkende kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.
Hinsichtlich der Gebührenmaßstäbe führt eine Erhöhung der Frischwasserbezugsmenge zu einer Senkung der Schmutzwassergebühr von 2,58 € auf 2,56 € pro Kubikmeter. Aufgrund einer geringfügig verringerten Fläche der angeschlossenen befestigten Grundstücke steigt die Niederschlagswassergebühr von 1,00 € auf 1,02 € pro Quadratmeter. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Anpassung des Tarifsatzes auf 79,79 € vorgesehen.
Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Nach der Berechnungsmethodik des Bundes der Steuerzahler sinkt die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt dadurch um 1,40 €. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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Hauptdokument|20181031083824-0|20181031083824-1|20181031083824-2|20181108170613-0|20181108170614-1|20181031083824-5|20181108170614-2
- 12Auflösung der Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck GmbHZur Vorlage · 18/0473 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Entwicklungsgesellschaft Gladbeck-Brauck GmbH zum 31. Dezember 2018 aufzulösen. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1989 von der Stadt Gladbeck, der Montan-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (MGE) sowie der WBB-Wohnstätten Bau- und Betriebs GmbH gegründet, um die ehemaligen Zechengelände Graf Moltke III/IV, Mathias Stinnes III/IV und Holzplatz zu entwickeln und zu vermarkten. Seit 2006 besteht eine Gesellschafterstruktur, in der die Stadt Gladbeck zu einem Drittel und die RAG Montan Immobilien GmbH zu zwei Dritteln beteiligt ist.
Die Auflösung erfolgt auf Anregung der RAG Montan Immobilien GmbH. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage ist eine Fortführung der Gesellschaft über das Jahresende 2018 hinaus nicht erforderlich, da der Gesellschaftszweck weitgehend erfüllt sei. Die Flächen seien entwickelt und größtenteils vermarktet. Für die verbleibenden freien Flächen finden derzeit Gespräche zwischen der RAG Montan Immobilien GmbH, der Wirtschaftsförderung der Stadt Gladbeck und potenziellen Interessenten statt.
Mit dem Beschlussentwurf wird der Vertreter der Stadt Gladbeck in der Gesellschafterversammlung ermächtigt, der Auflösung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 zuzustimmen. Die Vorlage sieht keine Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsmittel vor, weist jedoch eine einmalige Einzahlung in Höhe von 9.000 Euro aus der Ergebnisrechnung aus.
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- 13Schulorganisation; Bestimmung der Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I ab Schuljahr 2019/2020Zur Vorlage · 18/0443 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 18/0443 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Festlegung der Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I in Gladbeck ab dem Schuljahr 2019/2020. Die Anpassung der Aufnahmekapazitäten erfolgt aufgrund demografischer Entwicklungen, schulorganisatorischer Veränderungen sowie der Notwendigkeit, ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot zu sichern. Die Ermittlung der neuen Grenzen basiert auf der vorhandenen Raumkapazität, pädagogischen Konzepten wie Ganztagsangeboten und Inklusion sowie Schülerzahlprognosen.
Der Entwurf sieht für die verschiedenen Schulformen folgende maximale Anzahl an Parallelklassen pro Jahrgang vor: Die Erich-Fried-Schule, die Erich Kästner-Realschule, das Ratsgymnasium, das Heisenberg-Gymnasium und das Riesener-Gymnasium sollen jeweils eine Zügigkeit von drei Klassen erhalten. Die Anne-Frank-Realschule und die Werner-von-Siemens-Realschule werden mit vier Klassen festgesetzt, während die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule eine Zügigkeit von sechs Klassen erhält. Diese Festlegung dient der Steuerung der Schulaufnahmen angesichts des prognostizierten Bedarfs an Realschulen und Gymnasien.
Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, in Abstimmung mit der Schulaufsicht Abweichungen von diesen Kapazitäten zuzulassen, um den Wünschen der Erziehungsberechtigten zu entsprechen. Im Falle von Anmeldeüberhängen soll die Bildung von Überhangklassen nach Rücksprache mit der oberen Schulaufsicht beantragt werden können. Die Neuausrichtung der Inklusionsformel durch das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Deckelung der durchschnittlichen Klassengröße auf 25 Schüler vorsieht, wurde bei der Planung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neuregelung werden nicht ausgewiesen.
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- 14Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 28.2 -Zur Vorlage · 18/0391 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 18/0391 eine Änderung der Veranstaltungs-Entgeltordnung vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Umsetzung der Maßnahme 28.2 des Haushaltssanierungsplans sowie die Reaktion auf gestiegene Preise beim Einkauf kultureller Veranstaltungen und der damit verbundenen Nebenkosten. Die letzte Änderung der entsprechenden Ordnung erfolgte im November 2014.
Die vorgeschlagene Neuregelung sieht Erhöhungen bei den Abonnement-Preisen vor. Für das Kindertheater sowie die Abonnements E und H werden die Normalpreise um jeweils 0,50 Euro pro Veranstaltungstermin angehoben. Bei allen weiteren Abonnement-Formaten, darunter der Gemischte Ring, der Komödien Ring, das Kabarett sowie das große und kleine Wahl-Abo, beträgt die Erhöhung jeweils 1,00 Euro pro Termin.
Im Bereich der Einzelkarten werden die Preise für das Kinder-, Jugend- und Schultheater um 1,00 Euro und für die weiteren Preisgruppen um jeweils 2,00 Euro angehoben. Die bestehenden Ermäßigungen von 50 Prozent bzw. 75 Prozent für Inhaber der Gladbeck-Card bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltssanierungsplans ist mit einem Umfang von 4.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Änderung der Ordnung vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck weitergeleitet.
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Hauptdokument|20181031163810|20181031163825|20181031163841|20181102100804|20181102100841
- 15Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 34.3 -Zur Vorlage · 18/0392 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Mietkosten im Rahmen der Maßnahme 34.3 des Haushaltssanierungsplans sowie aufgrund gestiegener Kosten. Die letzte Fassung der Stadthallen-Entgeltordnung wurde im November 2014 vom Rat der Stadt Gladbeck verabschiediert.
Die vorliegende Vorlage sieht eine einheitliche Erhöhung der bisherigen Mietkosten um jeweils 50 Euro vor. Im Bereich der Grundtarife steigt das Entgelt für die Nutzung des Foyers von 300 Euro auf 350 Euro und für den Saal mit Foyer von 900 Euro auf 950 Euro. Bei den Kurstarifen erhöht sich der Preis für das Foyer von 200 Euro auf 250 Euro und für den Saal mit Foyer von 600 Euro auf 650 Euro.
Die Entgelte für die Nutzung von Außenbereichen sowie die Gebühren bei einer Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer bleiben unverändert. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Gebühren in der Praxis nur selten anfallen. Die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des Haushaltssanierungsplans ist mit einem Umfang von 3.000 Euro veranschlagt. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt, nachdem sie im Kulturausschuss beraten wurde.
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- 16Änderung der Richtlinien der Volkshochschule der Stadt Gladbeck für die Zahlung von DozentenhonorarenZur Vorlage · 18/0394 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0394 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Honorarrichtlinien der Volkshochschule (VHS) der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Vergütung für Kursleitende zu modifizieren, um die Honorarsätze an das regionale Niveau anzupassen und die Differenz zu den Sätzen für Integrationskurse zu verringern.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll der Bereich der wissenschaftlichen und berufsorientierten Angebote, wie etwa Fremdsprachen oder EDV, künftig mit 17,00 bis 25,00 Euro pro Unterrichtsstunde vergütet werden. Der bisherige Rahmen lag zwischen 15,00 und 19,00 Euro. Für sonstige Veranstaltungen, darunter Kreativkurse oder Gesundheitsbildung, wird der Bereich von bisher 13,00 bis 17,00 Euro auf künftig 15,00 bis 23,00 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien ist zum 1. Januar 2019 vorgesehen, sodass die Änderungen für das Frühjahrssemester 2019 wirksam werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erhöhung der Regelhonorarsätze um 1,00 Euro pro Unterrichtsstunde im Jahr 2019 zu Mehrausgaben von etwa 9.500 Euro führt. Diese Kosten sollen durch gestiegene Landeszuweisungen nach dem Weiterbildungsgesetz sowie durch Anpassungen der Teilnehmerentgelte gedeckt werden. Die Erhöhung der Landesförderung wird für das Jahr 2019 auf insgesamt etwa 17.500 Euro geschätzt.
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- 17Beschluss über die Stellplatzsatzung gemäß § 48 Absatz 3 Satz 1 Bauordnung NRWZur Vorlage · 18/0406 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0406 des Amts für Planen, Bauen, Umwelt regelt die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung in Gladbeck. Hintergrund ist die Neufassung der Landesbauordnung NRW, die Kommunen die Möglichkeit gibt, den Nachweis von Stellplätzen für Bauvorhaben eigenständig und ortsangepasst zu regeln.
Der Entwurf der Satzung zielt darauf ab, bereits mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung eine Regelung für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden zu etablieren. Bei der Anzahl der erforderlichen Pkw-Stellplätze orientiert sich die Verwaltung an einem Leitfaden für Musterstellplatzsatzungen, wobei die Werte im mittleren Bereich der Empfehlungen angesiedelt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht der Entwurf jedoch eine höhere Anzahl von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit vor, um dem Parkdruck in diesen Wohngebieten zu begegnen. Gleichzeitig können Abminderungsfaktoren bei einer sehr guten oder guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr angewandt werden.
Zusätzlich umfasst die Satzung Regelungen für Fahrradabstellanlagen, um den Radverkehr zu fördern. Hierbei werden Qualitätskriterien für die Nutzbarkeit festgelegt, während für Ein- und Zweifamilienhäuser kein Nachweis erforderlich ist. Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Entwurf vor, einen Teil der Stellplätze mit der Infrastruktur für die Stromleitung (z. B. Leerrohre) auszustatten. Bei Nutzungsänderungen oder Dachgeschossausbauten in verdichteten Bereichen ermöglicht die Satzung unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf zusätzliche Stellplätze, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern.
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- 18Abfallentsorgungsgebühren 2019; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 18/0429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0429 zur Neufassung der Tarifsatzung Abfall sieht für das Jahr 2019 eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren vor. Um das Kostendeckungsgebot gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erfüllen, wird eine Gebührensumme von 8.729.248 € veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung von 9,06 % gegenüber der vorangegangenen Gebührenperiode. Zur Abmilderung der Mehrbelastung wird vorgeschlagen, die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2016 in voller Höhe in Anspruch zu nehmen, wodurch der zu finanzierende Mehrbedarf auf 8,82 % sinkt. Die Rücklage aus dem Jahr 2017 soll für zukünftige Bedarfe erhalten bleiben.
Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden höhere Personalkosten infolge des Personalbedarfs und der Tarifrunde 2018 sowie steigende Kosten für Material, Kraftstoffe und die technische Ausstattung der Fahrzeuge angeführt. Zudem sinken die Erlöse aus der Vermarktung von Altpapier.
Die neuen Tarife sehen für einen 80-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung eine jährliche Gebühr von 247,51 € vor, was einer monatlichen Erhöhung von 1,52 € entspricht. Für einen 60-Liter-Behälter mit 14-tägiger Leerung und Komposterrabatt beträgt die Gebühr 88,98 €. Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen von etwa 17.280 Tonnen Restabfall sowie 4.000 Tonnen Bioabfall. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung 2019 zur Kenntnis zu nehmen und die neue Tarifsatzung zu beschließen.
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- 19Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 18/0430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0430 sieht eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung der Tarife ist die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019, die einen Bedarf von 1.507.222 Euro ausweist. Obwohl der Bedarf im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20.000 Euro niedriger liegt, wird eine Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Grund hierfür ist ein geringerer Gebührenausgleich, da im Vergleich zu 2018 weniger Überschüsse aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Um die Kostensteigerung abzufedern, wird vorgeschlagen, die vorhandene Rücklage in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.
Die vorgeschlagenen Tarife ab dem 1. Januar 2019 sehen für Straßen außerhalb der Innenstadt einen Satz von 3,61 Euro je laufendem Frontmeter vor, während im Innenstadtbereich 8,00 Euro pro Frontmeter und Reinigung berechnet werden sollen.
Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Aufgrund aktueller Widmungen durch das Baudezernat soll ein verkehrsberuhigter Bereich in der Roßheidestraße neu aufgenommen werden. Zudem werden die Straßen Flözweg und Wilhelm-Olejnik-Straße redaktionell wieder dem Verzeichnis hinzugefügt, da sie in der aktuellen Fassation fehlten. Die Vorlage umfasst zudem die Information der Anwohner über die Verpflichtung zur Reinigung in bestimmten Bereichen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20181109122101|20181109122108|20181109122118|20181109122243
- 20Friedhofsgebühren 2019; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 18/0431 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 18/0431 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2019 beläuft sich auf 2.448.854 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 1,66 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem ist vorgesehen, eine Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 86.410 Euro gleichmäßig auf die Jahre 2019 bis 2021 zu verteilen. Durch diesen Ausgleichsbetrag von jährlich 28.803 Euro steigt der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 0,77 Prozent.
Die Neugestaltung der Tarife erfolgt aufgrund veränderter Kostenverläufe innerhalb der Einrichtung. Nach Kalkulationen hat sich die Kostenbelastung von der Produktgruppe der Grabüberlassung hin zur Grabbereitung verschoben, was unter anderem auf die Zunahme von Urnenbeisetzungen und pflegeintensiven Grabfeldern zurückzuführen ist. In der Folge sollen die Tarife für die Grabbereitung gesenkt und die Erhöhungen bei der Grabüberlassung moderat gestaltet werden.
Die Gebührenspanne für eine Bestattung reicht bei den vorgeschlagenen Tarifen von 1.195 Euro für eine Urnenbeisetzung bis zu 7.652 Euro für eine Sargbestattung. Zwischen den 13 verfügbaren Grabtypen variieren die Kosten je nach Leistungsinanspruchnahme. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt der Vorlage bei. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung beschließen.
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Hauptdokument|20181109122743|20181109122753|20181109122803|20181109122820|20181109122834
- 21Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 18/0468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0468 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 sowie des dazugehörigen Lageberichts für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat bereits im Juli 2018 zur Prüfung vorgelegt.
Die externe Prüfung wurde durch das Unternehmen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung ergab keine Einwendungen, sodass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt haben. Die örtliche Rechnungsprüfung schließt sich diesem Urteil an und empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, das Ergebnis zu übernehmen und den Bestätigungsvermerk durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnen zu lassen. Der Bürgermeister hat nach Einsichtnahme in den Prüfbericht auf eine Stellungnahme verzichtet.
Bei der Ermittlung des Jahresergebnisses für das Jahr 2017 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 4.983.908,69 € ausgewiesen. Aufgrund der im Jahr 2013 eingetretenen Überschuldung der Stadt führt dieser Fehlbetrag zusammen mit den Verrechnungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 125.375.172,31 €.
Der Rat wird im Rahmen der Beschlussvorlage gebeten, den Jahresabschluss 2017 in der Fassung vom 13.11.2018 festzustellen und dem Bürgermeister die Entlastung für das betreffende Haushaltsjahr zu erteilen.
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Hauptdokument|20181126154243|20181126154341|20181126154457|20181126154506|20181126154515|20181126154537|20181126154554|20181205094856
- 22Heimatförderprogramm 'Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.'Zur Vorlage · 18/0474 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Auslobung eines sogenannten Heimat-Preises, der im Rahmen dieses Programms zur Stärkung der regionalen Identität dient.
Nach der Vorlage ist für die Vergabe des Preises ein Ratsbeschluss erforderlich, der als Voraussetzung für einen anschließenden Antrag an die zuständige Bezirksregierung dient. Der Preis soll mit einem Betrag von 5.000 Euro ausgestattet werden. Die Auswahl der Projekte soll anhand spezifischer Kriterien erfolgen. Dazu zählen der Beitrag zum Erhalt und zur Sichtbarkeit der Stadtgeschichte sowie des kulturellen Erbes, die Steigerung der Identifikation mit der Stadt Gladbeck, ein innovativer Charakter, die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie die Erhöhung der Attraktivität der Stadt.
Der Entwurf sieht zudem eine Regelung für den Fall vor, dass zwei Projekte die gleiche Punktzahl erreichen. In einem solchen Szenario können zwei erste Plätze vergeben werden, wobei das Preisgeld zu gleichen Teilen zwischen den beiden Projekten aufgeteilt wird. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Teilnahme am Programm keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
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- 23Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019Zur Vorlage · 18/0450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0450 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zu den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Die Verwaltung gibt an, dass im Zeitraum der Einwendungsfrist, welche am 15. Oktober 2018 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Der Entwurf der Haushaltssatzung inklusive der dazugehörigen Anlagen liegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben während des gesamten Beratungsverfahrens, welches vom 12. Oktober 2018 bis zum 5. Dezember 2018 andauert, zur Einsichtnahme aus.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den vorliegenden Sachverhalt keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 24.aWirtschaftsplan 2019 - ZBGnicht öffentlich
- 24.bBeratung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 18/0449 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0449 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den entsprechenden Teilplänen. Zudem sind der Haushaltssanierungsplan, ein Vorbericht, die Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, der voraussichtliche Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres sowie die Entwicklung des Eigenkapitals Bestandteil der Unterlagen. Weitere Anlagen beinhalten eine Übersicht über die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen, die Schlussbilanz 2017 sowie die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans weist darauf hin, dass das Ziel, ab 2018 einen Haushaltsausgleich mit Landesmitteln und ab 2021 einen Ausgleich ohne Landesmittel zu erreichen, verfolgt wird. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Planungsrisiken, um Steuererhöhungen zu vermeiden. Ein separater Entwurf des Stellenplans 2019 dient als zusätzliche Beratungsgrundlage.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2019 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der sich aus den Beratungen ergebenden Änderungen beschließt. Ein Änderungsverzeichnis zu den bestehenden Entwürfen wird nachgereicht.
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- 24.b.1Beratung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 18/0480 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0480 zur Beratung der Haushaltssatzung 2019 enthält ein Änderungsverzeichnis, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt. Im Ergebnisplan zeigt sich für das Jahr 2019 eine geringfügige Verbesserung, während für die Jahre 2020 bis 2022 Verschlechterungen prognostiziert werden. Die Verbesserung im Jahr 2019 resultiert unter anderem aus höheren Schlüsselzuweisungen und einer geringeren Kreisumlage durch den Kreis Recklinghausen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Änderungen keine zusätzlichen finanziellen Spielräume entstehen. Aufgrund der bestehenden bilanziellen Überschuldung und der Vorgaben des Stärkungspakts müssen etwaige Überschüsse zur Reduzierung der Schulden sowie zur Verringerung von Liquiditätskrediten eingesetzt werden. In der Planung wurde zudem die Gewerbesteuer um 1,0 Mio. Euro reduziert und die Erwartung an Asylbewerberleistungen sowie Unterhaltsvorschüsse an aktuelle Daten angepasst. Eine zuvor geplante Sparvorgabe im Personaletat wurde zurückgenommen.
Im investiven Finanzplan sind Anpassungen für den Abriss und Neubau des Heisenberg-Gymnasiums sowie für verschiedene Schulstandorte enthalten. Zudem wurden Mittel für das integrierte Handlungskonzept Innenstadt sowie für den Ausbau der Horster Straße und der Brücke Beethovenstraße veranschlagt. Die Veränderungen in der Finanzierungstätigkeit führen zu einem erhöhten Kreditbedarf, wobei ab 2020 die Auswirkungen der Finanzierung des Heisenberg-Gymnasiums in die Planung einfließen.
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Hauptdokument|20181128155644|20181128120544|20181128120538|20181130124802|20181130101506|20181130101512|20181130101536|20181130101541
- 24.b.2Beratung der Haushaltssatzung 2019 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 18/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0483 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage wurde als ergänzende Unterlage für den Berichterstatter erstellt und war für die öffentliche Sitzung des Rates am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, die Haushaltssatzung der Stadt Gladbeck für das Jahr 2019 einschließlich des Haushaltsanierungsplans zu beschließen. Dabei sollen alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt werden. Diese Anpassungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis dokumentiert.
Die Vorlage umfasst neben der überarbeiteten Haushaltssatzung weitere detaillierte Unterlagen. Dazu gehören das Gesamtänderungsverzeichnis mit Angaben zum Ergebnisplan, dem investiven Finanzplan sowie einem Verzeichnis der Haushaltsvermerke. Zudem sind eine Übersicht über die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen und eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals Bestandteil der Vorlage. Die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Fassung sind im beigefügten Änderungsverzeichnis aufgeführt. Der Beschlussentwurf stützt sich auf die gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
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- 25Stellenplan 2019Zur Vorlage · 18/0418 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0418 sieht Anpassungen am Stellenplan 2019 der Stadt Gladbeck vor. Der Entwurf sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 8,87 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf insgesamt 881,59 VzÄ vor. Dies wird durch Stelleneinrichtungen in Höhe von 14,5 VzÄ und einen Abbau von 5,63 VzÄ gegenübergestellt. Der Entwurf führt zu einem strukturellen finanziellen Mehraufwand von 631.530 €, der sich nach Abzug von Refinanzierungsanteilen in Höhe von 297.400 € auf rund 334.130 € reduziert.
Die geplanten Stelleneinsparungen betreffen unter anderem das Referat Wirtschaftsförderung und Kommunikation, das Kulturamt, das Amt für Immobilienwirtschaft, das Ingenieuramt sowie die ZBG. Die Stelleneinrichtungen umfassen das Amt für öffentliche Ordnung sowie die Feuerwehr. Zudem sind Stellenumwandlungen für insgesamt 16 Stellen vorgesehen.
Im Amt für Soziales und Wohnen sollen 2,0 Vollzeitplanstellen im Bereich der hauswartlichen Betreuung eingerichtet werden. Das Amt für Jugend und Familie plant die Einrichtung von 4,0 Planstellen in Kitas zur Verstetigung von Zeitarbeitsverhältnissen sowie 1,5 Planstellen im Allgemeinen Sozialen Dienst. Das Amt für Integration und Sport strebt die Verstetigung einer 1,0 Planstelle im Ausländerwesen an. Das Ingenieuramt sieht die Einrichtung einer 1,0 Vollzeitstelle sowie einer 1,0 Planstelle für die Straßenunterhaltung vor. Die Verwaltung lehnt eine weitere Aufstockung im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie eine Höherausweisung von Stellenwerten aktuell ab, prüft diese jedoch für den Stellenplan 2020.
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- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 27Mitteilungen des Bürgermeisters
- 28Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 29Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 30Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 11.10.2018nicht öffentlich
- 31Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II - Gladbeck-Mitte/Ellinghorstnicht öffentlich
- 32Jahresabschluss 2017 ZBGnicht öffentlich
- 33Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2017nicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich