Änderung der Richtlinien der Volkshochschule der Stadt Gladbeck für die Zahlung von Dozentenhonoraren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0394 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Honorarrichtlinien der Volkshochschule (VHS) der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Vergütung für Kursleitende zu modifizieren, um die Honorarsätze an das regionale Niveau anzupassen und die Differenz zu den Sätzen für Integrationskurse zu verringern.
Nach den vorgeschlagenen Änderungen soll der Bereich der wissenschaftlichen und berufsorientierten Angebote, wie etwa Fremdsprachen oder EDV, künftig mit 17,00 bis 25,00 Euro pro Unterrichtsstunde vergütet werden. Der bisherige Rahmen lag zwischen 15,00 und 19,00 Euro. Für sonstige Veranstaltungen, darunter Kreativkurse oder Gesundheitsbildung, wird der Bereich von bisher 13,00 bis 17,00 Euro auf künftig 15,00 bis 23,00 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben.
Die Umsetzung der neuen Richtlinien ist zum 1. Januar 2019 vorgesehen, sodass die Änderungen für das Frühjahrssemester 2019 wirksam werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Erhöhung der Regelhonorarsätze um 1,00 Euro pro Unterrichtsstunde im Jahr 2019 zu Mehrausgaben von etwa 9.500 Euro führt. Diese Kosten sollen durch gestiegene Landeszuweisungen nach dem Weiterbildungsgesetz sowie durch Anpassungen der Teilnehmerentgelte gedeckt werden. Die Erhöhung der Landesförderung wird für das Jahr 2019 auf insgesamt etwa 17.500 Euro geschätzt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 181610100394
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181031170516
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181031170548
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20181031170613
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