Schulorganisation; Bestimmung der Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I ab Schuljahr 2019/2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 18/0443 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Festlegung der Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I in Gladbeck ab dem Schuljahr 2019/2020. Die Anpassung der Aufnahmekapazitäten erfolgt aufgrund demografischer Entwicklungen, schulorganisatorischer Veränderungen sowie der Notwendigkeit, ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot zu sichern. Die Ermittlung der neuen Grenzen basiert auf der vorhandenen Raumkapazität, pädagogischen Konzepten wie Ganztagsangeboten und Inklusion sowie Schülerzahlprognosen.
Der Entwurf sieht für die verschiedenen Schulformen folgende maximale Anzahl an Parallelklassen pro Jahrgang vor: Die Erich-Fried-Schule, die Erich Kästner-Realschule, das Ratsgymnasium, das Heisenberg-Gymnasium und das Riesener-Gymnasium sollen jeweils eine Zügigkeit von drei Klassen erhalten. Die Anne-Frank-Realschule und die Werner-von-Siemens-Realschule werden mit vier Klassen festgesetzt, während die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule eine Zügigkeit von sechs Klassen erhält. Diese Festlegung dient der Steuerung der Schulaufnahmen angesichts des prognostizierten Bedarfs an Realschulen und Gymnasien.
Die Verwaltung soll zudem ermächtigt werden, in Abstimmung mit der Schulaufsicht Abweichungen von diesen Kapazitäten zuzulassen, um den Wünschen der Erziehungsberechtigten zu entsprechen. Im Falle von Anmeldeüberhängen soll die Bildung von Überhangklassen nach Rücksprache mit der oberen Schulaufsicht beantragt werden können. Die Neuausrichtung der Inklusionsformel durch das Land Nordrhein-Westfalen, die eine Deckelung der durchschnittlichen Klassengröße auf 25 Schüler vorsieht, wurde bei der Planung berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neuregelung werden nicht ausgewiesen.
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