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Beschlussvorlage

Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

18/0430 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0430 sieht eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung der Tarife ist die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019, die einen Bedarf von 1.507.222 Euro ausweist. Obwohl der Bedarf im Vergleich zum Vorjahr um etwa 20.000 Euro niedriger liegt, wird eine Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Grund hierfür ist ein geringerer Gebührenausgleich, da im Vergleich zu 2018 weniger Überschüsse aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Um die Kostensteigerung abzufedern, wird vorgeschlagen, die vorhandene Rücklage in voller Höhe in Anspruch zu nehmen.

Die vorgeschlagenen Tarife ab dem 1. Januar 2019 sehen für Straßen außerhalb der Innenstadt einen Satz von 3,61 Euro je laufendem Frontmeter vor, während im Innenstadtbereich 8,00 Euro pro Frontmeter und Reinigung berechnet werden sollen.

Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Aufgrund aktueller Widmungen durch das Baudezernat soll ein verkehrsberuhigter Bereich in der Roßheidestraße neu aufgenommen werden. Zudem werden die Straßen Flözweg und Wilhelm-Olejnik-Straße redaktionell wieder dem Verzeichnis hinzugefügt, da sie in der aktuellen Fassation fehlten. Die Vorlage umfasst zudem die Information der Anwohner über die Verpflichtung zur Reinigung in bestimmten Bereichen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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