Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0450 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zu den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Die Verwaltung gibt an, dass im Zeitraum der Einwendungsfrist, welche am 15. Oktober 2018 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Der Entwurf der Haushaltssatzung inklusive der dazugehörigen Anlagen liegt gemäß den gesetzlichen Vorgaben während des gesamten Beratungsverfahrens, welches vom 12. Oktober 2018 bis zum 5. Dezember 2018 andauert, zur Einsichtnahme aus.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch den vorliegenden Sachverhalt keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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