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Mitteilungsvorlage

Friedhofsgebühren 2019; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

18/0431 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 18/0431 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2019 beläuft sich auf 2.448.854 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 1,66 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem ist vorgesehen, eine Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 86.410 Euro gleichmäßig auf die Jahre 2019 bis 2021 zu verteilen. Durch diesen Ausgleichsbetrag von jährlich 28.803 Euro steigt der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um 0,77 Prozent.

Die Neugestaltung der Tarife erfolgt aufgrund veränderter Kostenverläufe innerhalb der Einrichtung. Nach Kalkulationen hat sich die Kostenbelastung von der Produktgruppe der Grabüberlassung hin zur Grabbereitung verschoben, was unter anderem auf die Zunahme von Urnenbeisetzungen und pflegeintensiven Grabfeldern zurückzuführen ist. In der Folge sollen die Tarife für die Grabbereitung gesenkt und die Erhöhungen bei der Grabüberlassung moderat gestaltet werden.

Die Gebührenspanne für eine Bestattung reicht bei den vorgeschlagenen Tarifen von 1.195 Euro für eine Urnenbeisetzung bis zu 7.652 Euro für eine Sargbestattung. Zwischen den 13 verfügbaren Grabtypen variieren die Kosten je nach Leistungsinanspruchnahme. Der Entwurf der Änderungssatzung liegt der Vorlage bei. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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