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Beschlussvorlage

Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck - Wahl eines stellv. Verwaltungsratsmitgliedes -

18/0467 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/0467 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds, einer Dienstkraft der Stadtsparkasse, aus dem Verwaltungsrat zum 1. Januar 2019 aufgrund des Eintritts in die passive Phase der Altersteilzeit.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen ist für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ein Nachfolger zu wählen. Dabei muss die Vertretung des Trägers auf Vorschlag der Gruppe wählen, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden war. Da das bisherige Mitglied auf Vorschlag der SPD-Ratsfraktion gewählt worden war, ist diese Fraktion für den neuen Vorschlag zuständig. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Wahl für Dienstkräfte der Sparkasse auf Basis eines Vorschlags der Personalversammlung der Stadtsparkasse zu erfolgen hat.

Die SPD-Ratsfraktion schlägt unter Berücksichtigung der verbliebenen Wahlvorschläge der Personalversammlung eine Dienstkraft der Stadtsparkasse als Nachfolger für das stellvertretende Mitglied im Verwaltungsrat vor. Der Entwurf sieht die Wahl dieser Person vor. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet. Die Entscheidung unterliegt den Vorschriften des Kommunalen Verfassungsrechts.

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