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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2019

18/0405 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0405 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2019. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenen Anteils auf 15,1 Millionen Euro.

Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch steigende Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie durch höhere kalkulatorische Abschreibungen infolge der Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems beeinflusst. Ein Teil dieser Kostensteigerung wird durch Überschüsse aus dem Vorjahr sowie durch sinkende kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.

Hinsichtlich der Gebührenmaßstäbe führt eine Erhöhung der Frischwasserbezugsmenge zu einer Senkung der Schmutzwassergebühr von 2,58 € auf 2,56 € pro Kubikmeter. Aufgrund einer geringfügig verringerten Fläche der angeschlossenen befestigten Grundstücke steigt die Niederschlagswassergebühr von 1,00 € auf 1,02 € pro Quadratmeter. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Anpassung des Tarifsatzes auf 79,79 € vorgesehen.

Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Nach der Berechnungsmethodik des Bundes der Steuerzahler sinkt die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt dadurch um 1,40 €. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenberechnungen sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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