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Beschlussvorlage

40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages - Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern -

18/0466 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0466 befasst sich mit der Benennung der Vertreter der Stadt Gladbeck für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund stattfindet. Gemäß der Satzung des Deutschen Städtetages und der Einwohnerstatistik der Stadt ist Gladbeck berechtigt, zwei stimmberechtigte Abgeordnete zu entsenden.

Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als erste stimmberechtigte Person teilnimmt. Die Benennung einer weiteren stimmberechtigten Vertretung sowie die Bestellung eines Gastdelegierten sind Gegenstand der Vorlage. Für die Position des Gastdelegierten wurde im Ältestenrat zuvor ein Rotationsprinzip vereinbart, nach dem die Fraktionen einen Gast vorschlagen.

Die Vorlage verweist auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach der hauptamtliche Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bedienstete kraft seines Amtes als Vertreter zu benennen ist. Zudem wird auf die Vorgaben des Deutschen Städtetages hingewiesen, wonach die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil in der Stadtvertretung zu berücksichtigen ist.

Mit der Verabschiedung des Beschlussentwurfs werden zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilt. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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