Änderung einer Ausschussbesetzung - Schulausschuss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0469 der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Änderung der Besetzung des Schulausschusses. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Vertreters der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck aus dem Ausschuss.
In Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck wird vorgeschlagen, eine Nachfolge zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Schulausschuss zu berufen, welche die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl erfüllt.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bilden § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Letzterer regelt, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion oder Gruppe einen Nachfolger wählen.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, eine neue Person als stellvertretendes beratendes Mitglied im Schulausschuss zu benennen. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese personelle Änderung zu erwarten. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182011100469
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