Änderung von Ausschussbesetzungen - Fraktionsloses Ratsmitglied -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0471 befasst sich mit der Änderung von Ausschussbesetzungen im Rat der Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der SPD-Fraktion, wodurch dieses Mitglied seine bisherigen Ausschussmandate niedergelegt hat und aktuell in keinem Ausschuss des Rates vertreten ist.
Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen steht jedem Ratsmitglied das Recht zu, mindestens einem der Ausschüsse als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Das betroffene, fraktionslose Ratsmitglied hat einen Antrag gestellt, für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss als beratendes Mitglied benannt zu werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, das Ratsmitglied gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage zum beratenden Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Für die Umsetzung der Neubesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182011100471
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