Beschluss über die Stellplatzsatzung gemäß § 48 Absatz 3 Satz 1 Bauordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0406 des Amts für Planen, Bauen, Umwelt regelt die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung in Gladbeck. Hintergrund ist die Neufassung der Landesbauordnung NRW, die Kommunen die Möglichkeit gibt, den Nachweis von Stellplätzen für Bauvorhaben eigenständig und ortsangepasst zu regeln.
Der Entwurf der Satzung zielt darauf ab, bereits mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung eine Regelung für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden zu etablieren. Bei der Anzahl der erforderlichen Pkw-Stellplätze orientiert sich die Verwaltung an einem Leitfaden für Musterstellplatzsatzungen, wobei die Werte im mittleren Bereich der Empfehlungen angesiedelt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sieht der Entwurf jedoch eine höhere Anzahl von zwei Stellplätzen pro Wohneinheit vor, um dem Parkdruck in diesen Wohngebieten zu begegnen. Gleichzeitig können Abminderungsfaktoren bei einer sehr guten oder guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr angewandt werden.
Zusätzlich umfasst die Satzung Regelungen für Fahrradabstellanlagen, um den Radverkehr zu fördern. Hierbei werden Qualitätskriterien für die Nutzbarkeit festgelegt, während für Ein- und Zweifamilienhäuser kein Nachweis erforderlich ist. Zur Förderung der Elektromobilität sieht der Entwurf vor, einen Teil der Stellplätze mit der Infrastruktur für die Stromleitung (z. B. Leerrohre) auszustatten. Bei Nutzungsänderungen oder Dachgeschossausbauten in verdichteten Bereichen ermöglicht die Satzung unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf zusätzliche Stellplätze, um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181107143737
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