Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0445 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr bis zu zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren bestellt werden. Im Falle einer ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt die Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Amtszeit des zweiten Stellvertreters am 19. November 2018 endete, die Person das Amt jedoch bis zur Neubesetzung weiterführt. Die Amtszeit des ersten Stellvertreters ist bis zum 30. November 2021 befristet. Auf Grundlage einer Anhörung vom 22. Oktober 2018 schlägt der Kreisbrandmeister vor, den bisherigen Stellvertreter für eine weitere sechsjährige Amtsperiode zu bestellen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbrandinspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für weitere sechs Jahre zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck zu bestellen. Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Sitzung des Rates am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Dokumente
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