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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4Posthume Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf HitlersZur Vorlage · 10/0528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0528 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Frage der posthumen Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers durch die Stadt Gladbeck. Die Stadtverordnetenversammlung hatte dem damaligen Reichskanzler am 7. April 1933 das Ehrenbürgerrecht verliehen.
Die Vorlage führt aus, dass die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod der Person rechtlich erlischt. Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 1983 hatte bereits festgehalten, dass eine formale, juristische Aberkennung aufgrund des Todes des Beliehenen unmöglich sei. Dennoch wurde in der Vergangenheit wiederholt die Distanzierung von der Verleihung durch verschiedene gesellschaftliche Gruppen und politische Gremien thematisiert.
Anlass für die aktuelle Vorlage ist eine Veranstaltung der Volkshochschule im Oktober 2010. Der Bürgermeister hat die Fraktionen des Rates über den Sachverhalt informiert und angeregt, das Thema in der nächsten Ratssitzung final zu erörtern. Ziel ist es, einen Beschluss zu fassen, der die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerschaft festschreibt.
Die rechtliche Bewertung der Verwaltung bestätigt, dass die Ehrenbürgerschaft gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Tod endet. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die im Jahr 1933 verliehene Ehrenbürgerwürde symbolisch posthum aberzukennen, um ein politisches Zeichen gegen nationalsozialistischen Terror und antidemokratisches Gedankengut zu setzen. Es entstehen durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen.
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- 5.1Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 10/0505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen beratenden Mitglieds aus dem Ausschuss zum 07.10.2010.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 5 GO NRW) sind die Ratsmitglieder befugt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds einen Nachfolger zu wählen. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, eine neue Person als beratendes Mitglied in den Kulturausschuss zu berufen. Die Verwaltung stellt fest, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Wahl der vorgeschlagenen Person zum beratenden Mitglied im Kulturausschuss beantragt. Durch diese personelle Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 5.2Änderung einer Ausschussbesetzung - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0521 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0521 eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Als Nachfolge für ein ausgeschiedenes Mitglied schlägt die Fraktion die Wahl eines Ratsmitglieds zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses vor.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, einen Nachfolger wählen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vorgeschlagene Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Mit der Vorlage wird der Beschlussentwurf vorgelegt, das entsprechende Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese personelle Änderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 5.3Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0566 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0566 Änderungen in der Besetzung verschiedener Gremien beantragt. Hintergrund der Vorlage sind die Niederlegungen von Mandaten durch zwei Ratsmitglieder.
Ein Ratsmitglied hat sein Mandat als ordentliches Mitglied im Sportausschuss sowie als beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit und als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt. Als Nachfolgeregelung schlägt die Fraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss zu berufen und dass ein anderes Ratsmitglied die Position als beratendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit übernimmt. Zudem soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden.
Des Weiteren hat ein Ratsmitglied seine Tätigkeit als beratendes Mitglied im Integrationsrat beendet. Die Fraktion schlägt vor, ein Ratsmitglied zum beratenden Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Integrationsrat zu wählen.
Die vorgeschlagenen Neubesetzungen stützen sich auf die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Mit den personellen Änderungen sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6Interkommunale Zusammenarbeit - Ergebnisse der Finanzkommission -Zur Vorlage · 10/0534 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0534 befasst sich mit der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis Recklinghausen zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse der Finanzkommission vom 17. November 2010. Ziel der Maßnahmen ist die Steigerung der Wirtschaftlichkeit sowie die Erzielung eines mittelfristigen Konsolidierungsvolumens von etwa sechs bis sieben Millionen Euro auf Kreisebene.
Der Entwurf sieht vor, dass der Kreistag und die Stadträte die Erwartung formulieren, dass Bund und Land die kommunalen Finanzen für eine lebensfähige Selbstverwaltung gestalten. Zudem werden der Landrat und die Bürgermeister beauftragt, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzreformgesetz auf das Jahr 2010 zu erweitern. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollen zehn Themenfelder, darunter Personalservice, Brandschutz, Ausländerbehörde und Tiefbau, zwischen dem Kreis und den Städten neu strukturiert und Aufgaben neu zugeordnet werden. Die zuständigen Verwaltungen sollen hierzu vollständige Umsetzungskonzepte erarbeiten.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll sozialverträglich erfolgen, wobei betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Bei einer zentralen Aufgabenwahrnehmung ist die übernehmende Körperschaft verpflichtet, auf Wunsch der übertragenden Kommune das entsprechende Personal unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen zu übernehmen. Die kreisangehörigen Städte und der Kreis beabsichtigen zudem, die Haushaltskonsolidierung durch eigene Anstrengungen sowie die Fortführung der Arbeit der Finanzkommission weiterzuführen. Dabei ist die Erschließung weiterer Felder interkommunaler Zusammenarbeit sowie die Nachhaltung der Umsetzung aller Themenfelder vorgesehen.
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Hauptdokument|20101126093928|20101126094009|20101126093931|20101126093935|20101126093941|20101126093945|20101126093949|20101126093953|20101126093958|20101126094002
- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2010; hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 06.01.01 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in Höhe von 28.000 €Zur Vorlage · 10/0490 · Beschlussvorlage
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0515 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0515 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2010. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen sowie Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 3 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 und 83 GO NRW. Diese Regelungen verpflichten dazu, dem Rat sämtliche über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, sofern diese als unerheblich eingestuft werden, zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Finanzbewegungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die inhaltliche Erarbeitung durch den Stadtkämmerer erfolgte. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Dezember 2010 vorgesehen.
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- 9Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 82. i. V. m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0564 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 10/0564 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage basiert auf den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83.
Nach den in der Vorlage aufgeführten Zusammenstellungen belaufen sich die beantragten Mittel im Ergebnisplan auf insgesamt 1.442.000 Euro für Aufwendungen sowie 1.543.310 Euro für Auszahlungen. Im investiven Finanzplan sind Auszahlungen in Höhe von 330.000 Euro vorgesehen. Die Aufschlüsselung der Beträge erfolgt in drei verschiedenen Listen, die unterschiedliche Mittelbereitstellungen ausweisen.
Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zu diesen über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Ein spezifischer Teil der Auszahlungen ist für die Sanierung von Geh- und Radwegen sowie für die Gehwege der Gonheide vorgesehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergänzung des Gesetzes über die kommunale Finanzverwaltung (GFG) 2010 durch den Landtag verabschiedet wird. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 10Beteiligungsbericht 2009 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0504 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0504 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2009 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Der Bericht dient dazu, die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt zu erläutern und ist sowohl dem Rat als auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen.
Der vorliegende Bericht stellt die 13. Fassung dieser Dokumentation dar und basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2009. Er berücksichtigt die im Jahr 2009 erfolgten Änderungen in der städtischen Beteiligung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Darstellung der städtischen Vertretung in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften, nachdem der Rat im November 2009 Beschlüsse über neue Bestellungen in diesen Organen gefasst hatte.
Zudem enthält der Bericht Informationen zur GWG-Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages von der Allbau Managementgesellschaft mbH übernommen wurde. Mit der Vorlage wird beantragt, den Beteiligungsbericht 2009 förmlich zur Kenntnis zu nehmen. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diesen Vorgang verzeichnet.
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- 11Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2010 nach 2011Zur Vorlage · 10/0506 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0506 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Jahr 2011. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Durchführung von gemeindlichen Vorhaben, die sich über ein Haushaltsjahr hinaus erstrecken, zu ermöglichen und einen wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel zu gewährleisten.
Der Entwurf sieht vor, im Ergebnisplan Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen für Maßnahmen des Konjunkturpaktes II sowie für weitere durch Landeszuweisungen geförderte Vorhaben zu übertragen. Zudem ist die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie die Deckung von Auszahlungen aus Verbindlichkeiten vorgesehen. Da die Maßnahmen des Konjunkturpaktes II vollständig durch Landesmittel gegenfinanziert werden, ergeben sich hieraus keine Änderungen beim Jahresfehlbedarf.
Im investiven Finanzplan sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II sowie pauschal für Kanalbaumaßnahmen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro übernommen werden. Des Weiteren ist die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen geplant, darunter die Sanierung der Feuer- und Rettungswache, der Ausbau der Horster Straße sowie Schulbaumaßnahmen. Die Übertragung von Kreditermächtigungen ist nach aktuellem Stand auf den Bereich des Kanalbaus beschränkt. Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht vorzulegen.
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- 12Realsteuerhebesätze 2011Zur Vorlage · 10/0502 · Beschlussvorlage
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- 13Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der HundesteuersätzeZur Vorlage · 10/0500 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0500 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze.
Die aktuellen Steuersätze, die seit dem 1. Januar 2007 unverändert gelten, belaufen sich auf 97,80 Euro für einen gehaltenen Hund, 112,80 Euro je Hund bei zwei Hunden sowie 128,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden. Die Verwaltung begründet die Anpassung mit dem am 25. März 2010 vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Dieses sieht eine jährliche Ertragssteigerung bei den Hundesteuereinnahmen in Höhe von 50.000 Euro ab dem Jahr 2011 vor.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine jährliche Erhöhung der bisherigen Staffelsätze um jeweils 12 Euro vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2011 sollen die neuen Sätze 109,80 Euro für einen Hund, 124,80 Euro je Hund bei zwei Hunden und 140,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden betragen. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung in dieser Form zu beschließen.
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- 14Entwässerungsgebührensätze 2011Zur Vorlage · 10/0452 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2011 vor. Die Verwaltung begründet die geplante Änderung mit einem erhöhten Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich um etwa 522.465 Euro beziehungsweise 4,81 Prozent erhöht.
Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung sind die Beiträge zur Emschergenossenschaft. Aufgrund des Umbaus des Emschersystems und gestiegener Betriebs- sowie Unterhaltungskosten der Kläranlagen wird für das Jahr 2011 mit einer Erhöhung der Umlagen um rund 9,3 Prozent gerechnet. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist die verringerte Verteilermasse. Durch den demografischen Wandel und ein verändertes Wassernutzungsverhalten sank die Menge des Frischwasserverbrauchs im Kalkulationszeitraum deutlich, was die Kosten pro Kubikmeter Abwasser erhöht.
Die vorgeschlagenen Tarifsätze für allgemeine Tarifnehmer sehen vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,81 Euro auf 2,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser anzuheben. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,76 Euro auf 0,79 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche steigen. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird ein Satz von 71,59 Euro gegenüber bisher 69,40 Euro festgesetzt. Mit der Neufestsetzung der Tarifsatzung soll das Kostendeckungsgebot gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erfüllt werden.
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Hauptdokument|20101028110454|20101028110627|20101022075141|20101022075200|20101022075218|20101022075230
- 15Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2011Zur Vorlage · 10/0519 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0519 eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2011 beantragt. Der ermittelte Gebührenbedarf der kostenrechnenden Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ beläuft sich für das Jahr 2011 auf 127.741 Euro. Da für das Jahr 2010 aufgrund eines noch nicht festgestellten Jahresabschlusses keine Neufestsetzung erfolgte, wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2
Die Vorlage begründet die geplante Anpassung mit einer rückläufigen Anzahl belegter Frontmeter auf den vier Wochenmärkten (Mitte, Rosenhügel, Zweckel und Rentfort-Nord). Während im Jahr 2009 noch rund 872 laufende Meter belegt waren, sank dieser Wert im Jahr 2010 auf etwa 625 Meter, wobei für 2011 eine ähnliche Belegung geschätzt wird. Da sich der Gebührenbedarf auf eine geringere Anzahl an Marktbeschickern verteilt, sieht die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühren für Dauererlaubnisinhaber von bisher 1,90 Euro auf gerundet 2,30 Euro pro Frontmeter und Tag anzuheben. Für Tageserlaubnisinhaber soll der Betrag von 3,00 Euro auf gerundet 3,80 Euro pro Frontmeter und Tag steigen. Zudem soll die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ beschlossen werden. Diese umfasst eine redaktionelle Änderung zur Anpassung an die Rechtsprechung bezüglich der Mehrwertsteuerpflicht. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert.
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Hauptdokument|20101122153047|20101122153054|20101122153101|20101122153115|20101122153126
- 16Neufassung der 'Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung)'Zur Vorlage · 10/0271 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine grundlegende Neufassung der Entgeltordnung für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Überarbeitung ist es, die Gebührenstrukturen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, die Haushaltskonsoolidierung zu unterstützen und auf einen Beschluss des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung zu reagieren.
Die Neufassung sieht eine moderate Preiserhöhung von etwa 20 Prozent vor, um gestiegenen Kosten, insbesondere im Energiebereich, Rechnung zu tragen. In der neuen Regelung wird die Nutzungsdauer im Grundtarif von sechs auf acht Stunden angehoben, wobei der Begriff der Veranstaltungsdauer durch die Nutzungsdauer ersetzt wurde, um Vor- und Nachbereitungszeiten einzuschließen. Zudem wird die Nutzung des Außenbereichs nun entgeltpflichtig.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Regelung für Verkaufsveranstaltungen. Um eine Häufung von Restpostenverkäufen zu begrenzen, wird hierfür ein dreifacher Mietssatz sowie eine quantitative Beschränkung festgesetzt. Für örtliche Vereine wird ein pauschaler Bonus von 30 Prozent auf die Miete vorgesehen.
Zusätzlich wurden die Regelungen zu Zusatzleistungen präzisiert. So wird die Abrechnung von Abfallentsorgung, Brandsicherheitswachen und Sanitätsdiensten klargestellt. Die Verwaltung erhält zudem die Möglichkeit, veranstaltungsbedingte Kosten für Technik, Personal oder Gastronomie marktgerecht über separate Tarife abzurechnen. Die Neufassung wird dem Kulturausschuss sowie weiteren Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
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- 17Faire Kulturhauptstadt 'Magna Charta Ruhr.2010' Verzicht auf Produkte aus ausbeuterischer KinderarbeitZur Vorlage · 10/0526 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am Aktionsbündnis „Faire Kulturhauptstadt 2010“ vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Beitritt zur „MAGNA CHARTA RUHR.2010“, einer Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit, um die Stärkung von Kinderrechten zu unterstützen. Im Rahmen dieses Beitritts soll die Vergabepraxis der Stadt so angepasst werden, dass Produkte, die auf Basis von Kinderarbeit hergestellt wurden, ausgeschlossen werden können. Als rechtliche Grundlage für diesen Ausschluss dient die ILO-Konvention 182.
Die Regelung betrifft sämtliche Stadtämter bei der Beschaffung verschiedener Waren, darunter Textilien, Agrarprodukte oder Büromaterialien. Bereits im Jahr 2008 wurde in Gladbeck beschlossen, bei der Ausschreibung von Grabdenkmalen durch den Zentralen Betriebshof die Einhaltung der ILO-Konvention zu fordern. Für die aktuelle Vorlage werden keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt erwartet. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck der Erklärung offiziell beitritt. Die Vorlage enthält zudem die notwendigen Informationen zur Prüfung der Haushaltsmittel sowie die Struktur für die entsprechenden Finanzplanungen.
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- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0546 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0546 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung eines Schulverbundes. Ziel ist es, die GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes NRW zusammenzuführen.
Im Rahmen der bisherigen Beschlusslage des Rates vom 08.07.2010 war vorgesehen, den Teilstandort Schillerschule ab dem Schuljahr 2011/12 auslaufend aufzulösen und die verbleibenden Klassenverbände ab dem Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der Schule am Rosenhügel zu überführen. Ein früherer Beschluss sah vor, an der Schillerschule bereits ab dem Schuljahr 2010/11 keine Eingangsklassen mehr zu bilden. Die Bezirksregierung Münster wies jedoch darauf hin, dass diese Maßnahme aufgrund der noch ausstehenden Genehmigung des Schulverbundes beanstandet werden müsse.
Um das ordnungsgemäße Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2011/12 sicherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen. Diese ersetzt die ursprüngliche Regelung und legt fest, dass an der Schillerschule ab dem Schuljahr 2011/12 keine Eingangsklassen mehr gebildet werden. Der Rat wird nun gebeten, diese Entscheidung förmlich zu genehmigen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang werden nicht ausgewiesen.
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- 19Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule im Gebäude der früheren Willy-Brandt-Schule, Feldhauser Straße 228/230, im Schuljahr 2010/11 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0547 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Gladbeck regelt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung eines Teilstandortes der Elsa-Brändström-Schule. Ab November 2010 wird ein Teilstandort in dem Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule in der Feldhauser Straße 228/230 eingerichtet. Diese Maßnahme ist auf das Schuljahr 2010/11 befristet und soll mit dessen Ende wieder aufgelöst werden, woraufhin das Gebäude der Fröbelschule übergeben wird.
Hintergrund der Entscheidung ist die räumliche Verdichtung an der Elsa-Brändström-Schule, die durch die Übernahme der Klassenverbände der aufgelösten Hauptschulen Willy-Brandt und Butendorf entstanden ist. Da der geplante räumliche Ausbau für den erweiterten Ganztagsbetrieb zum 01.08.2010 nicht realisiert werden konnte, besteht ein Bedarf an zusätzlichen Unterrichtsflächen. Die Auslagerung der Jahrgänge 5 bis 7 in das Gebäude der ehemaligen Willy-Brandt-Schule ermöglicht die Freistellung von mindestens vier Unterrichtsräumen am Hauptstandort, um notwendige Umbaumaßnahmen für die Ganztagseinrichtungen (wie Küche und Speiseraum) durchzuführen.
Die Dringlichkeitsentscheidung wurde bereits am 02.11.2010 getroffen, da eine Verzögerung den geordneten Ganztagsbetrieb gefährdet hätte. Die organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben, da kein zusätzlicher Lehrerbedarf entsteht und die schulischen Einrichtungen am Teilstandort genutzt werden können. Die Kosten für die Maßnahme werden nicht als verändert ausgewiesen.
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- 20Schulorganisation Bestimmung der Zügigkeit für die Schulen in der Sekundarstufe IZur Vorlage · 10/0530 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0530 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Festlegung der maximalen Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2011/12 vor. Ziel der Maßnahme ist es, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu sichern, basierend auf dem im Juli 2010 verabschiedeten Schulentwicklungsplan. Die Ermittlung der Aufnahmekapazitäten erfolgte unter Berücksichtigung der verfügbaren Unterrichts- und Fachräume sowie der Schülerzahlprognosen.
Die vorgeschlagene Zügigkeit umfasst für die Elsa-Brändström-Schule und die Erich-Fried-Schule jeweils zwei Züge, wobei eine Erhöhung der Erich-Fried-Schule auf drei Eingangsklassen an die Sicherstellung des Schulbetriebs der Elsa-Brändström-Schule gebunden ist. Für die Anne-Frank-Realschule, die Erich-Kästner-Realschule und die Werner-von-Siemens-Realschule werden Kapazitäten von drei bzw. vier Zügen vorgesehen. Die Gymnasien sollen eine ausgewogene Verteilung der Neuaufnahmen anstreben, wobei bei Bedarf eine Erweiterung des Ratsgymnasiums und des Heisenberg-Gymnasiums auf jeweils vier Züge möglich ist. Das Riesener-Gymnasium sowie die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule sind mit sechs bzw. drei Zügen vorgesehen.
Der Rat wird angehalten, die Aufnahmekapazitäten gemäß der Verwaltungsvorlage ab dem 1. August 2011 festzulegen. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, im Einvernehmen mit den Schulen in begründeten Einzelfällen Abweichungen von diesen Festlegungen zuzulassen, um die Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 21Entgeltordnung für die Bäder der Stadt Gladbeck vom 12.12.2003 Neufassung der Entgeltordnung für das HallenbadZur Vorlage · 10/0473 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0473 des Amts für Integration und Sport sieht eine Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, den steigenden Aufwendungen und Kosten der Einrichtung zu begegnen und dem wachsenden Zuschussbedarf entgegenzuwirken. Die letzte Änderung der Entgelte erfolgte zum 1. Januar 2004.
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Tarife zum 1. Januar 2011 vor. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 16.500 Euro gerechnet. Ein Vergleich der Eintrittspreise mit umliegenden Hallenbädern ist der Vorlage beigefügt.
An den bestehenden Entgeltermäßigungen für Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente soll sich nichts ändern. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die bestehenden Ermäßigungstatbestände die Nutzung des Hallenbades durch einkommensschwache Personengruppen weiterhin ermöglicht bleibt. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Neufassung der Entgeltordnung vor, wie sie in der Anlage der Vorlage dargestellt ist.
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- 22Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster-/Helmut-/Elisabethstraße hier: Satzung über die Anordnung einer VeränderungssperreZur Vorlage · 10/0554 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Horster-/Helmut-/Elisabethstraße umfasst. Die Entscheidung wurde bereits am 24. November 2010 durch den Ersten Beigeordneten und ein Ratsmitglied getroffen.
Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan Nr. 145, der die Sicherung der bestehenden Wohnbebauung sowie die Festsetzung des Gebiets als Allgemeines Wohngebiet zum Ziel hat. Die Veränderungssperre soll die städtebaulichen Zielsetzungen bis zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes absichern.
Hintergrund der Dringlichkeit ist ein Rechtsstreit um die Errichtung einer großflächigen Werbeanlage in der Horster Straße. Nachdem ein Verwaltungsgericht die Stadt zur Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet hatte, wurde die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Münster erwirkt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung bestätigte der zuständige Richter jedoch die Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils. Da mit einer erneuten Verpflichtung zur Erteilung der Baugenehmigung gerechnet wird, dient die Veränderungssperre dazu, die geplante Nutzung als Wohngebiet und den Ausschluss von Werbeanlagen rechtlich zu sichern. Der zuständige Stadtplanungs- und Bauausschuss hat der Veränderungssperre bereits in seiner Sitzung am 18. November 2010 zugestimmt.
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- 23Abfallentsorgungsgebühren 2011; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 10/0493 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0493 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck sieht eine Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2011 vor. Basierend auf der Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2011 sinken die Gebühren im Durchschnitt um 2,4 %. Diese Entwicklung resultiert aus einem geringeren Bedarf von rund 60.000 Euro sowie der Auflösung von Rücklagen in Höhe von insgesamt 450.000 Euro. Ein verbleibender Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2009 in Höhe von etwa 454.534 Euro soll zur Stabilisierung der Gebühren im Jahr 2012 zurückbehalten werden.
Die neue Tarifberechnung stellt die volle Kostendeckung sicher. Als Grundlage dienen Planwerte für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall. Dabei wird berücksichtigt, dass die Anzahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter im Vergleich zum Vorjahr um 3,75 % auf 11.184 gestiegen ist. Die Berechnung der Gebühren orientiert sich am Behältervolumen. Für die grauen Restabfallbehälter in den Größen 60 bis 240 Liter wird eine Grundgebühr von 7,32 Euro pro Behälter festgesetzt, um die Kosten für Beschaffung, Wartung und Austausch durch den Betriebshof zu decken. Für Eigenkompostierer wird weiterhin ein Rabattsatz von 10 Prozent auf die Restabfallbehälter vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2011 zur Kenntnis nimmt und die neue Tarifsatzung beschließt.
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- 24Straßenreinigungsgebühren 2011 - Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 10/0565 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0565 sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2011 sowie eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vor. Der Netto-Gebührenbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr von 1.046.261 € auf 1.101.754 €. Zur Deckung dieses Bedarfs werden vorhandene Rücklagen in Höhe von etwa 60.000 € vollständig aufgelöst. Die Tarife im Außenbereich erhöhen sich um 0,07 € auf 2,77 € pro Frontmeter, während die Gebühren im Innenstadtbereich um 0,09 € auf 5,06 € pro Frontmeter und Reinigung steigen. Gleichzeitig reduziert sich der städtische Anteil für die Reinigung nicht gewidmeter Straßen um circa 32.000 €.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung beinhaltet zudem eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses. Neue öffentliche Straßen wie die Albert-Einstein-Straße, die Brüsseler Straße und die Europastraße werden in das Verzeichnis aufgenommen. Für verschiedene verkehrsberuhigte Bereiche, darunter der Am Bergerot und der Bernhard-Poether-Weg, sowie für eine Liste weiterer Straßen wie der Josef-Helmus-Weg, der Marie-Curie-Weg und der Wodzislawweg wird die Reinigung und Winterwartung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Eine Ausnahme bildet dabei der öffentliche Parkplatz am Nikolaus-Kopernikus-Weg, dessen Reinigung weiterhin über die Stadt erfolgt. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung, die Gebührensatzberechnung sowie die Satzungsänderung inklusive des angepassten Straßenverzeichnisses zur Kenntnis nehmen, billigen und beschließen.
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Hauptdokument|20101201150111|20101201150115|20101201150120|20101201150125
- 25Friedhofsgebühren 2011; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 10/0494 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0494 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2011 sowie der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung. Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Netto-Gebührenbedarf für das Jahr 2011 auf 1.621.328 Euro, sofern die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von rund 70.000 Euro aufgelöst wird. Im Vergleich zum Vorjahr von 1.551.670 Euro ergibt sich eine Steigerung, die primär auf einen Anstieg des Materialaufwands um etwa 27.000 Euro, insbesondere für Grabmale bei Gemeinschaftsgräbern, sowie auf einen Zuwachs beim Personalaufwand um etwa 39.000 Euro zurückzuführen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsgräbern zunimmt, während gleichzeitig die Zahl der Aschebeisetzungen stetig steigt. Der Anteil der Urnenbeisetzungen an den Gesamtzahl der Bestattungen entwickelte sich von rund 18 Prozent im Jahr 2003 auf knapp 30 Prozent im Jahr 2009. Aufgrund dieser Entwicklung wird für 2011 eine verminderte Anzahl an Gebührentatbeständen prognostiziert.
Die daraus entwickelten Tarife führen bei den Einmal-Gebühren zu Veränderungen. So ist für eine Beisetzung in einem Urnen-Reihengrab ein Betrag von 21,00 Euro und für ein Gemeinschaftsgrab mit dem Modell „B“ ein Betrag von 208,00 Euro zu entrichten. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2011 für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschließen.
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Hauptdokument|20101110110111|20101110110117|20101110110121|20101110110126|20101110110132
- 26Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Nachhaltige Sicherung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Kommunen'Zur Vorlage · 10/0555 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage Nummer 10/0555 der Stadt Gladbeck befasst sich mit einem Antrag der SPD-Ratsfraktion sowie der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Gegenstand des Antrags trägt den Titel „Nachhaltige Sicherung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Kommunen“.
Der Antrag wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse eingereicht. Er war als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates am 09. Dezember 2010 vorgesehen. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung im Rat, wobei die Federführung beim Rat liegt. Die inhaltliche Begründung des Antrags ist in einer separaten Anlage zu der vorliegenden Beschlussvorlage enthalten.
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- 27Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Soziale Liste - Jedem eine warme Wohnung zu Weihnachten!-Zur Vorlage · 10/0562 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat für die Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 9. Dezember 2010 einen Antrag mit dem Titel „Jedem eine warme Wohnung zu Weihnachten!“ eingebracht. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0562 wurde gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vorgelegt.
Der Inhalt des Antrags sowie die detaillierte Begründung sind in einer der Vorlage beigefügten Anlage enthalten. Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung und Entscheidung im Rat während der öffentlichen Sitzung. Federführend für dieses Dokument ist der Rat.
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- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 29Mitteilungen des Bürgermeisters
- 30Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 31Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 32Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 33Wirtschaftsplan ZBG 2011nicht öffentlich
- 34Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 35Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich