Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
10/0546 · Beschlussvorlage · 22.11.2010 · Rat