Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0515 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im Jahr 2010. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen sowie Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 3 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 und 83 GO NRW. Diese Regelungen verpflichten dazu, dem Rat sämtliche über- oder außerplanmäßigen Ausgaben, sofern diese als unerheblich eingestuft werden, zur Kenntnis zu bringen. Die entsprechende detaillierte Aufstellung der Finanzbewegungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat, wobei die inhaltliche Erarbeitung durch den Stadtkämmerer erfolgte. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates im Dezember 2010 vorgesehen.
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Dokumente
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