Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0500 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Erhöhung der bestehenden Hundesteuersätze.
Die aktuellen Steuersätze, die seit dem 1. Januar 2007 unverändert gelten, belaufen sich auf 97,80 Euro für einen gehaltenen Hund, 112,80 Euro je Hund bei zwei Hunden sowie 128,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden. Die Verwaltung begründet die Anpassung mit dem am 25. März 2010 vom Rat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept. Dieses sieht eine jährliche Ertragssteigerung bei den Hundesteuereinnahmen in Höhe von 50.000 Euro ab dem Jahr 2011 vor.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine jährliche Erhöhung der bisherigen Staffelsätze um jeweils 12 Euro vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2011 sollen die neuen Sätze 109,80 Euro für einen Hund, 124,80 Euro je Hund bei zwei Hunden und 140,40 Euro je Hund bei drei oder mehr Hunden betragen. Die Vorlage empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte 8. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung in dieser Form zu beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20101110112725
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