Schulorganisation Bestimmung der Zügigkeit für die Schulen in der Sekundarstufe I
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0530 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Festlegung der maximalen Zügigkeit für die städtischen Schulen der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2011/12 vor. Ziel der Maßnahme ist es, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu sichern, basierend auf dem im Juli 2010 verabschiedeten Schulentwicklungsplan. Die Ermittlung der Aufnahmekapazitäten erfolgte unter Berücksichtigung der verfügbaren Unterrichts- und Fachräume sowie der Schülerzahlprognosen.
Die vorgeschlagene Zügigkeit umfasst für die Elsa-Brändström-Schule und die Erich-Fried-Schule jeweils zwei Züge, wobei eine Erhöhung der Erich-Fried-Schule auf drei Eingangsklassen an die Sicherstellung des Schulbetriebs der Elsa-Brändström-Schule gebunden ist. Für die Anne-Frank-Realschule, die Erich-Kästner-Realschule und die Werner-von-Siemens-Realschule werden Kapazitäten von drei bzw. vier Zügen vorgesehen. Die Gymnasien sollen eine ausgewogene Verteilung der Neuaufnahmen anstreben, wobei bei Bedarf eine Erweiterung des Ratsgymnasiums und des Heisenberg-Gymnasiums auf jeweils vier Züge möglich ist. Das Riesener-Gymnasium sowie die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule sind mit sechs bzw. drei Zügen vorgesehen.
Der Rat wird angehalten, die Aufnahmekapazitäten gemäß der Verwaltungsvorlage ab dem 1. August 2011 festzulegen. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, im Einvernehmen mit den Schulen in begründeten Einzelfällen Abweichungen von diesen Festlegungen zuzulassen, um die Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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