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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2011; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

10/0494 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0494 des Zentralen Betriebshofs befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2011 sowie der entsprechenden Änderung der Gebührensatzung. Nach der Gebührenbedarfsberechnung beläuft sich der Netto-Gebührenbedarf für das Jahr 2011 auf 1.621.328 Euro, sofern die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von rund 70.000 Euro aufgelöst wird. Im Vergleich zum Vorjahr von 1.551.670 Euro ergibt sich eine Steigerung, die primär auf einen Anstieg des Materialaufwands um etwa 27.000 Euro, insbesondere für Grabmale bei Gemeinschaftsgräbern, sowie auf einen Zuwachs beim Personalaufwand um etwa 39.000 Euro zurückzuführen ist.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Gemeinschaftsgräbern zunimmt, während gleichzeitig die Zahl der Aschebeisetzungen stetig steigt. Der Anteil der Urnenbeisetzungen an den Gesamtzahl der Bestattungen entwickelte sich von rund 18 Prozent im Jahr 2003 auf knapp 30 Prozent im Jahr 2009. Aufgrund dieser Entwicklung wird für 2011 eine verminderte Anzahl an Gebührentatbeständen prognostiziert.

Die daraus entwickelten Tarife führen bei den Einmal-Gebühren zu Veränderungen. So ist für eine Beisetzung in einem Urnen-Reihengrab ein Betrag von 21,00 Euro und für ein Gemeinschaftsgrab mit dem Modell „B“ ein Betrag von 208,00 Euro zu entrichten. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2011 für die Einrichtung Bestattungswesen zur Kenntnis nehmen und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 215 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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