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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2011

10/0452 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2011 vor. Die Verwaltung begründet die geplante Änderung mit einem erhöhten Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung, der sich um etwa 522.465 Euro beziehungsweise 4,81 Prozent erhöht.

Ein wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung sind die Beiträge zur Emschergenossenschaft. Aufgrund des Umbaus des Emschersystems und gestiegener Betriebs- sowie Unterhaltungskosten der Kläranlagen wird für das Jahr 2011 mit einer Erhöhung der Umlagen um rund 9,3 Prozent gerechnet. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist die verringerte Verteilermasse. Durch den demografischen Wandel und ein verändertes Wassernutzungsverhalten sank die Menge des Frischwasserverbrauchs im Kalkulationszeitraum deutlich, was die Kosten pro Kubikmeter Abwasser erhöht.

Die vorgeschlagenen Tarifsätze für allgemeine Tarifnehmer sehen vor, die Schmutzwassergebühr von bisher 1,81 Euro auf 2,00 Euro pro Kubikmeter Abwasser anzuheben. Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,76 Euro auf 0,79 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Grundstücksfläche steigen. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird ein Satz von 71,59 Euro gegenüber bisher 69,40 Euro festgesetzt. Mit der Neufestsetzung der Tarifsatzung soll das Kostendeckungsgebot gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erfüllt werden.

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