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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2011

10/0519 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0519 eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2011 beantragt. Der ermittelte Gebührenbedarf der kostenrechnenden Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ beläuft sich für das Jahr 2011 auf 127.741 Euro. Da für das Jahr 2010 aufgrund eines noch nicht festgestellten Jahresabschlusses keine Neufestsetzung erfolgte, wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2

Die Vorlage begründet die geplante Anpassung mit einer rückläufigen Anzahl belegter Frontmeter auf den vier Wochenmärkten (Mitte, Rosenhügel, Zweckel und Rentfort-Nord). Während im Jahr 2009 noch rund 872 laufende Meter belegt waren, sank dieser Wert im Jahr 2010 auf etwa 625 Meter, wobei für 2011 eine ähnliche Belegung geschätzt wird. Da sich der Gebührenbedarf auf eine geringere Anzahl an Marktbeschickern verteilt, sieht die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren vor.

Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühren für Dauererlaubnisinhaber von bisher 1,90 Euro auf gerundet 2,30 Euro pro Frontmeter und Tag anzuheben. Für Tageserlaubnisinhaber soll der Betrag von 3,00 Euro auf gerundet 3,80 Euro pro Frontmeter und Tag steigen. Zudem soll die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld“ beschlossen werden. Diese umfasst eine redaktionelle Änderung zur Anpassung an die Rechtsprechung bezüglich der Mehrwertsteuerpflicht. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert.

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