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Beschlussvorlage

Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen von 2010 nach 2011

10/0506 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0506 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2010 in das Jahr 2011. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Durchführung von gemeindlichen Vorhaben, die sich über ein Haushaltsjahr hinaus erstrecken, zu ermöglichen und einen wirtschaftlichen Einsatz der Haushaltsmittel zu gewährleisten.

Der Entwurf sieht vor, im Ergebnisplan Auszahlungs- und Aufwandsermächtigungen für Maßnahmen des Konjunkturpaktes II sowie für weitere durch Landeszuweisungen geförderte Vorhaben zu übertragen. Zudem ist die Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie die Deckung von Auszahlungen aus Verbindlichkeiten vorgesehen. Da die Maßnahmen des Konjunkturpaktes II vollständig durch Landesmittel gegenfinanziert werden, ergeben sich hieraus keine Änderungen beim Jahresfehlbedarf.

Im investiven Finanzplan sollen Ermächtigungen für Maßnahmen aus den Konjunkturpaketen I und II sowie pauschal für Kanalbaumaßnahmen bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro übernommen werden. Des Weiteren ist die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen geplant, darunter die Sanierung der Feuer- und Rettungswache, der Ausbau der Horster Straße sowie Schulbaumaßnahmen. Die Übertragung von Kreditermächtigungen ist nach aktuellem Stand auf den Bereich des Kanalbaus beschränkt. Der Beschluss ist der Kommunalaufsicht vorzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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